Schwarzarbeit bei Kurierdienst: Unternehmer zu 12.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Schwarzarbeit bei Kurierdienst: Unternehmer zu 12.000 Euro Geldstrafe verurteilt
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Weiden des Hauptzollamts Regensburg führte ein Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber eines Kleintransportunternehmens aus Amberg. Der Unternehmer zahlte im Zeitraum von Januar 2019 bis Februar 2024 in insgesamt 96 Fällen Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro. Weiterhin beläuft sich der von den Behörden errechnete Schaden auf rund 32.000 Euro.
Ermittlungen, Feststellungen und Strafmaß
Nach einem telefonischen Hinweis prüften die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zunächst die vorliegenden Informationen. Nachdem die Prüfer den Verdacht bestätigten, leitete die Behörde ein Strafverfahren ein. Die Ermittler fanden, dass der Unternehmer Arbeitnehmer teilweise gar nicht oder zu niedrig bei der Sozialversicherung angemeldet hatte. In mehreren Fällen deklarierte der Unternehmer Teile des Arbeitslohns als angeblich steuerfreie Reisekosten, ohne entsprechende Nachweise vorlegen zu können. Teils zahlte er Sozialversicherungsbeiträge trotz offizieller Anmeldung der Beschäftigten nicht. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 40 Euro; zusätzlich muss der Verurteilte den entstandenen Schaden ausgleichen und die Verfahrenskosten tragen. „Schwarzarbeit schadet der Allgemeinheit, benachteiligt ehrliche Unternehmen und trifft häufig auch die Arbeitnehmer selbst. Hinweise aus der Bevölkerung helfen dem Zoll dabei, solche Verstöße konsequent zu verfolgen“, erklärt René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.
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