Abkochgebot für Trinkwasser in Schwarzenfeld

Abkochgebot für Trinkwasser in Schwarzenfeld
Eine routinemäßige Wasseruntersuchung am Trinkwassernetz hat an einer von neun Probenahmestellen eine Belastung mit Keimen ergeben. Festgestellt wurden: „Intestinale Enterokokken“ und „Coliforme Bakterien“.
Was ist zu tun? Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Wann ist Abkochen notwendig?
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Obst, Gemüse und Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen und Mundduschen. Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Offene Wunden sind gegebenenfalls mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser.
Was muss nicht abgekocht werden?
Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit der Spülmaschine.
Wer ist betroffen?
Betroffen von dieser Abkochanordnung sind die Gemeindeteile:
- Schwarzenfeld
- Frotzersricht
- Kögl
- Irrenlohe
- Deiselkühn
- Stulln
Sowie in der Ortschaft Wohlfest (Gemeinde Fensterbach) folgende Hausnummern:
- Flurstraße mit der Hausnummer 4
- Forstweg mit den Hausnummern 1, 3 und 22
Dauer der Maßnahmen
Diese Maßnahmen sind so lange einzuhalten, bis die Vorgaben der Trinkwasserverordnung wieder eingehalten werden. Der Zeitraum ist aktuell noch nicht absehbar.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie an Nachbarn weiter.
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