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Antrag auf Vereinspauschale jetzt online in Schwandorf

Schwandorf. Sport- und Schützenvereine im Landkreis können die Vereinspauschale ab sofort online beantragen. Die Anmeldung geht einfach; Daten vom Vorjahr lassen sich übernehmen, Frist ist der 2. März 2026.

Schwandorf. Sport- und Schützenvereine im Landkreis können die Vereinspauschale ab sofort online beantragen. Die Anmeldung geht einfach; Daten vom Vorjahr lassen sich übernehmen, Frist ist der 2. März 2026.
Symbolbild: Pixabay

Antrag auf Vereinspauschale jetzt online in Schwandorf

Alle Sport- und Schützenvereine im Landkreis Schwandorf können ab sofort wieder einen Antrag auf Vereinspauschale beim Landratsamt Schwandorf stellen. Erstmals kann der Antrag auch digital eingereicht werden.

Hierzu ist ein unkompliziertes, einmaliges Anmeldeverfahren mit wenigen Mausklicks erforderlich. Der Verwaltungsaufwand reduziert sich sowohl für Vereine als auch für die Behörde enorm, da Daten aus dem Vorjahr einfach übernommen werden können.

Informationen und Anleitung

Alle Informationen dazu finden sich in einer „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ auf der Webseite des Landkreises Schwandorf unter „Hinweise 2026“.

Ausschlussfrist beachten

Der Antrag muss mit den notwendigen Anlagen bis spätestens 2. März 2026 beim Landratsamt Schwandorf eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Vereine, die die Vereinspauschale erstmals beantragen, finden die Unterlagen und Erläuterungen auch unter www.landkreis-schwandorf.de/Formulare/Sport. Dort gibt es auch eine Musterberechnung der Vereinspauschale.

Kontakt

Für Rückfragen steht das Sportreferat des Landratsamtes Schwandorf telefonisch unter 09431/471-352 oder per E-Mail an kultursport@lra-sad.de zur Verfügung.

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