Ehemaliges Bauernhaus: Im Spannungsfeld zwischen Denkmal- und Klimaschutz
Ehemaliges Bauernhaus: Im Spannungsfeld zwischen Denkmal- und Klimaschutz
Historische Bauten genießen den besonderen Schutz der Denkmalpfleger. Doch das Verhältnis zwischen Eigentümern und Denkmalschutzbehörde kann dabei oft getrübt sein. Das Amt möchte den originalgetreuen Zustand des Denkmals bewahren, während der Denkmaleigentümer nach eigenen Vorstellungen gestalten will. Eine Konfliktsituation, die es seit Jahren auch in Münchsreuth (Gemeinde Speinshart) gibt. Der Gemeinderat musste sich zum wiederholten Mal mit einem Antrag des Hausherrn befassen, das Einvernehmen für eine intensive Nutzung der Dachflächen mit Solar-Modulen zu erteilen.
Energetische Vorstellungen
Einem Wunsch, dem der Rat bereits Anfang 2023 mit der Auflage zum Erhalt der sogenannten Fledermaus-Dachgauben entsprechend den Vorgaben der Denkmalschützer zustimmte. Eine Forderung, die der Bauherr allerdings ignorierte und ohne Genehmigung die Dachgauben zugunsten weiterer PV-Flächen zurückbaute. Für die Fachbehörde eine nicht hinnehmbare Entwicklung. Der aktuelle Antrag des Denkmaleigentümers zielt deshalb darauf ab, zur „Harmonisierung“ der Gesamtansicht des ehemals landwirtschaftlichen Anwesens die originalen Fledermaus-Gauben, ursprünglich auf der südlichen Dachhälfte angeordnet, auf die nördliche Dachhälfte zu verlegen.
Ein Ansinnen, dass die Denkmalbehörde entschieden ablehnt, wie Bürgermeister Albert Nickl in der Ratssitzung bekannt gab. Vorschläge der Fachbehörde, die denkmalverträglichen Detailausbildungen mit den energetischen Vorstellungen in Einklang zu bringen, seien vom Hauseigentümer stets verworfen worden, merkte der Bürgermeister unter Bezug auf die Stellungnahmen der amtlichen Denkmalschützer an. Das Ziel des Bauherrn, Sonnenstrom umfassend zu nutzen, sei auch aufgrund einiger PV-Module weniger zu erreichen, hieß es.
Wichtiges bauliches Zeugnis
Zudem habe der Gemeinderat den Anträgen auf Errichtung eines PV-Sichtschutz-Zaunes zugestimmt. „Häuser verkörpern den Geist einer Zeit und sind Wissensspeicher“. Ein Leitgedanke, den jeder Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes mit den jeweiligen historischen Besonderheiten beherzigen sollte, mahnte der Bürgermeister. Die Anträge des Hauseigentümers zur „Harmonisierung“ der Südseite der Dachfläche, die mit dem Verzicht der Gauben einhergeht, lehnte die Ratsversammlung mit Blick auf die Stellungnahmen der Denkmalschutzbehörde einstimmig ab.
Angemerkt in der Bayerischen Denkmalliste ist das ehemalige Bauernhaus als „Wohnstallhaus, errichtet 1848 aus Sandsteinquadern und als zweigeschossiger Satteldachbau“ enthalten. Aus Sicht des Landesamtes für Denkmalpflege ist das Gebäude mit seinen Fledermaus-Gauben ein wichtiges bauliches Zeugnis einer speziellen Nordwest-Oberpfälzer Hauslandschaft. Die Anordnung der dekorativen Gauben sei bewusst an der Südseite des Anwesens zur Schauseite dem Dorf zugewandt erfolgt.


