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Kathrein-Sonntag in Burglengenfeld fällt aus

Burglengenfeld. Die Stadt sagt den für Sonntag, 22. November, geplanten verkaufsoffenen Kathrein-Sonntag ab, weil das seit August 2025 geltende Bayerische Ladenschlussgesetz Öffnungen am Totensonntag verbietet.

Burglengenfeld. Die Stadt sagt den für Sonntag, 22. November, geplanten verkaufsoffenen Kathrein-Sonntag ab, weil das seit August 2025 geltende Bayerische Ladenschlussgesetz Öffnungen am Totensonntag verbietet.
Der vierte verkaufsoffene Sonntag in Burglengenfeld wird abgesagt. Grund ist eine Änderung im Bayerischen Ladenschlussgesetz. Foto: Wolfgang Dantl

Kathrein-Sonntag in Burglengenfeld fällt aus

Der Kathrein-Sonntag gehört in Burglengenfeld zur Vorweihnachtszeit: über den Markt bummeln, Bekannte treffen, erste Weihnachtsgeschenke entdecken und anschließend in den Geschäften der Innenstadt stöbern. In diesem Jahr müssen die Besucher darauf verzichten. Die Stadt Burglengenfeld sagt den für Sonntag, 22. November, geplanten verkaufsoffenen Sonntag ab. Grund ist eine Änderung des Bayerischen Ladenschlussgesetzes, die seit August 2025 gilt und eine Ladenöffnung am Totensonntag ausschließt.

Kathrein-Sonntag in Burglengenfeld abgesagt

„Diese Entscheidung fällt uns alles andere als leicht. Der Kathrein-Sonntag ist für viele Menschen ein fester Termin im Jahreslauf und für unsere Innenstadt eine wichtige Gelegenheit, sich von ihrer lebendigen Seite zu zeigen. Umso bedauerlicher ist es, dass wir ihn aus rechtlichen Gründen absagen müssen“, sagt Bürgermeister Martin Antretter.

Auch City-Manager Wolfgang Dantl und Ordnungsamtsleiter Wolfgang Weiß bedauern die Absage ausdrücklich. Auch das Wirtschaftsforum Burglengenfeld (Wifo) wurde in die Entscheidung einbezogen beziehungsweise über die anstehende Änderung informiert.

Stadtverwaltung und Wirtschaftsforum im Austausch

„Wir wissen, wie viel Engagement hinter solchen Markttagen steckt und wie sehr sich Besucher, Händler und Geschäftsleute darauf freuen. Gerade die Verbindung von Marktgeschehen und geöffneten Geschäften macht den Kathrein-Sonntag aus. Dass wir dieses Angebot nun nicht wie gewohnt ermöglichen können, ist sehr schade“, sagt City-Manager Wolfgang Dantl.

Hintergrund ist das neue Bayerische Ladenschlussgesetz. Artikel 6 Absatz 2 schließt den Totensonntag ausdrücklich von den Sonntagen aus, an denen Gemeinden eine Ladenöffnung im Zusammenhang mit Märkten oder anderen besonderen Anlässen freigeben dürfen. Der Totensonntag ist ein stiller Gedenktag. Eine Freigabe für den verkaufsoffenen Sonntag ist an diesem Tag gesetzlich nicht möglich.

Rechtslage zum Totensonntag

„Wir haben die Rechtslage geprüft. Uns sind hier die Hände gebunden. Auch wenn wir den Kathrein-Sonntag gerne ermöglicht hätten, können wir uns über die gesetzlichen Vorgaben nicht hinwegsetzen“, erklärt Ordnungsamtsleiter Wolfgang Weiß.

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Die Stadt wird die Absage zugleich zum Anlass nehmen, die bestehende Marktsatzung zu überprüfen. In Abstimmung mit dem Wirtschaftsforum soll und muss die Regelung überarbeitet und dem Stadtrat zur Beratung und Verabschiedung einer neuen Satzung vorgelegt werden.

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