OTH Amberg-Weiden
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Marktgemeinderat: Neue Bauleitplanung für Baugebiet Oberwildenau-Süd

Luhe-Wildenau. „Auf ein Neues“ heißt es beim Markt Luhe-Wildenau hinsichtlich der Ausweisung des Baugebietes „Oberwildenau-Süd“. Schuld daran ist eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass § 13 b des Baugesetzbuches bei der Ausweisung neuer Baugebiete nicht mehr angewendet werden darf.

Marktgemeinderat: Neue Bauleitplanung für Baugebiet Oberwildenau-Süd

Im Anschluss an die bestehende Bebauung soll das Baugebiet „Oberwildenau-Süd“ entstehen. Foto: Walter Beyerlein

Damit wurde es notwendig, dass der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend seine Entscheidung aus dem Jahr 2021, für die Ausweisung des Baugebietes ein „beschleunigtes Verfahren“ durchzuführen, aufzuheben hatte. Dieses Verfahren hätte keine Ausweisung von Ausgleichsmaßnahmen, keine Umweltprüfung notwendig gemacht, weil im Baugebiet keine größere Fläche als ein Hektar bebaut oder versiegelt worden wäre, erklärte Bürgermeister Sebastian Hartl.

Einstimmige Beschlüsse

Der Wegfall des vereinfachten Verfahrens hatte zur Folge, dass der Marktgemeinderat der Aufhebung seines Beschlusses aus dem Jahr 2021 seinen Segen gab, gleichzeitig die elfte Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberwildenau-Süd“ im „klassischen Verfahren“ beschloss. Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.

Keine Einwände erhob der Marktgemeinderat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung durch die Stadt Weiden zum Entwurf des Bebauungsplanes „Tachauer Straße, Nahversorgung“. In seiner letzten Sitzung traf der Marktgemeinderat die Entscheidung nach zehnjährigem Stillstand, die Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung zu erhöhen. Bürgermeister Sebastian Hartl berichtete dem Gremium, dass sich die Katholische Kirchenstiftung für die von ihr betriebene Kindertageseinrichtung für die gleiche Gebührenerhöhung entschieden habe.

Rohrbrüche mit Auswirkungen

In Oberwildenau hätten die Eltern verständnisvoll reagiert, erklärte das Marktoberhaupt. Damit war es jetzt möglich, die Gebührenerhöhung mittels entsprechender Satzung rechtmäßig umzusetzen. Dem Erlass der Satzung stimmte der Marktgemeinderat einstimmig zu. Eingangs der Sitzung merkte Bürgermeister Sebastian Hartl an, dass kein einziger Bauantrag zur Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorliege. Das Marktoberhaupt informierte das Gremium, dass in den vergangenen Wochen zwei Firmen tätig gewesen seien, die in den Gemeindeverbindungsstraßen vorhandene Risse ausgebessert haben. In jedem Fall zeige sich beim Befahren dieser Straßen, dass dort „etwas passiert“ sei.

Bürgermeister Hartl sprach auch die mehrfachen Rohrbrüche in der Wasserleitung mit unterschiedlichen Auswirkungen an. Dank der fertig gestellten Verbundleitung zwischen Oberwildenau und Luhe am Forst hätten die Auswirkungen für die Bevölkerung im Rahmen gehalten werden können. In der Schöninger Straße habe es Senkungen gegeben, der Ursache noch nicht ergründet worden sei, die Schäden hingegen seien behoben worden.

Eine reine Formsache war die Bestätigung von Florian Wittmann als neuen Kommandanten der Feuerwehr Luhe und Tobias Schimitscheck als stellvertretenden Kommandanten. Für den 3. November, ab 16 Uhr, lädt Bürgermeister Sebastian Hartl ins neu erworbene Gebäude Luhe, Marktplatz 13, ein. Dort findet eine „IdeenWerkstatt“ statt, in der die Bürgerinnen und Bürger ihre Gedanken zur Nutzung des Gebäudes einbringen können.

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Einschränkung der Kinder

Hans Meißner (Bürgerlister/FWG) sprach das Problem „erhöhte Geschwindigkeit an der Schulbushaltestelle Kirche Oberwildenau“ an. Von Hans Meißner angesprochene Elternlotsen gebe es in einer Grundschule nicht mehr, erklärte dazu Bürgermeister Hartl. Umgekehrt aber sieht das Marktoberhaupt die vielen Mütter, die sich an der Bushaltestelle aufhalten, in der Verpflichtung, entsprechend auf die Kinder einzuwirken, um Gefahrensituationen zu vermeiden.

Der Bürgermeister verwies gleichzeitig auf die Situation in der Grundschule Luhe-Wildenau. Dort würden die Kinder bis zur Abholung durch den Schulbus ihren Aufenthalt in der Aula haben, während vor Einführung dieser Regelung bei der Haltestelle im Friedhof das Chaos herrschte. Mit der jetzigen Regelung seien achtzig Prozent der Eltern zufrieden, zwanzig Prozent würden dies als „Einschränkung bei der Entfaltung der Kinder sehen“. Eine Anmerkung, die für Lachen im Gremium sorgte.