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Parkdeck am Hofgarten in Neustadt vollständig vermietet

Neustadt/WN. Im Parkdeck 'Am Hofgarten' sind alle 19 Stellplätze vermietet, ab 1. September sind die Plätze 23 bis 41 ausschließlich reserviert. Die Stadt bittet Nutzer, Beschilderung und Aushänge mit Plan zu beachten.

Neustadt/WN. Im Parkdeck 'Am Hofgarten' sind alle 19 Stellplätze vermietet, ab 1. September sind die Plätze 23 bis 41 ausschließlich reserviert. Die Stadt bittet Nutzer, Beschilderung und Aushänge mit Plan zu beachten.
Stellplätze samt Stellplatznummer im Parkdeck „Am Hofgarten“. Foto: Elena Riebl

Parkdeck am Hofgarten in Neustadt vollständig vermietet

Erfreuliche Nachricht: Alle 19 Stellplätze im Parkdeck „Am Hofgarten“ sind inzwischen vermietet. Ab 1. September sind die Stellplätze mit den Nummern 23 bis 41 ausschließlich für die jeweiligen Mieter reserviert und stehen der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung.

Klare Kennzeichnung der vermieteten Stellplätze

Am letzten Augusttag wurden die Stellplatznummern im Parkdeck „Am Hofgarten“ angebracht. Damit ist nun auch vor Ort eindeutig erkennbar, welche Stellplätze vermietet sind. Für die Stadt ist die vollständige Vermietung eine erfreuliche Entwicklung und zugleich ein Zeichen dafür, dass die angebotenen Stellplätze auf entsprechendes Interesse stoßen.

Nutzung ab 1. September und Hinweise für Parkende

Mit der neuen Kennzeichnung ändert sich ab 1. September auch die Nutzung der entsprechend ausgewiesenen Flächen. Die Stellplätze mit den Nummern 23 bis 41 dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden. Sie sind den jeweiligen Mietern vorbehalten.

Die Stadt appelliert deshalb an alle Nutzer des Parkdecks, die neue Regelung zu respektieren. „Wir setzen hier auch auf den gesunden Menschenverstand“, lautet die klare Botschaft aus dem Rathaus. Wer das Parkdeck nutzt, sollte die Beschilderung vor Ort sowie die jeweiligen Stellplatznummern beachten und darauf achten, keinen vermieteten Stellplatz zu belegen. Zur Orientierung hängen direkt am Parkdeck an drei Stellen Informationsschreiben mit einem Stellplatzplan aus. Darauf ist ersichtlich, welche Stellplätze weiterhin öffentlich genutzt werden können und welche vermietet sind.

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