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Kulturförderpreis in Amberg wird 2027 zum neunten Mal vergeben

Amberg. 2027 verleiht die Stadt Amberg zum neunten Mal den Kulturförderpreis für junge Talente. Die mit 6.000 Euro dotierte Auszeichnung kann bis 31. Dezember 2026 beantragt oder vorgeschlagen werden.

Amberg. 2027 verleiht die Stadt Amberg zum neunten Mal den Kulturförderpreis für junge Talente. Die mit 6.000 Euro dotierte Auszeichnung kann bis 31. Dezember 2026 beantragt oder vorgeschlagen werden.
Kulturförderpreisverleih. Foto: Simon Hauck

Kulturförderpreis in Amberg wird 2027 zum neunten Mal vergeben

Der „Kulturförderpreis der Stadt Amberg“ wurde 2011 erstmals an drei vielversprechende Nachwuchskünstler verliehen. Nächstes Jahr wird diese renommierte Auszeichnung bereits zum neunten Mal vergeben. Hinter der Vergabe steht die Intention, die besondere künstlerische Begabung junger Menschen anzuerkennen und ihre künftige Entwicklung auch in finanzieller Hinsicht zu fördern.

Dotiert ist der „Kulturförderpreis der Stadt Amberg“ mit 6.000 Euro. Er wird je zur Hälfte von der Stadt Amberg und der Siemens AG bereitgestellt. Der Gesamtbetrag kann im Falle mehrerer Preisträger auch aufgeteilt werden.

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Verleihung ist ein außergewöhnliches Talent auf dem Gebiet der bildenden oder darstellenden Künste oder im Bereich Musik, Literatur oder Film. Ferner müssen die Kandidatinnen und Kandidaten durch Geburt, Leben oder Werk mit der Region Amberg verbunden sein. Des Weiteren dürfen sie das 27. Lebensjahr bis zum Bewerbungsschluss nicht vollendet haben.

Bewerbungen bis Jahresende

Das Bewerbungsverfahren endet zum 31. Dezember 2026. Bis zu diesem Datum ist es möglich, sich entweder selbst um den Preis zu bewerben oder aber einen jungen, talentierten Künstler vorzuschlagen.

Erforderliche Unterlagen

Die Bewerbungen und Vorschläge sind schriftlich beim Kulturamt der Stadt Amberg, Zeughausstraße 1 a, 92224 Amberg, einzureichen und müssen neben dem Anschreiben einen kurzen Lebenslauf, Angaben zum bisherigen Werdegang und zur künstlerischen Zielsetzung enthalten. Zudem sind Nachweise über die künstlerische Tätigkeit und gegebenenfalls geeignete Exponate vorzulegen.

Einverständniserklärung und Mitwirkung

Sofern es sich um künstlerische Objekte handelt, ist zusammen mit den Unterlagen eine Einverständniserklärung einzureichen, dass die Kunstwerke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen.

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Des Weiteren ist darzulegen, in welcher Weise man im Falle eines Zuschlags an der öffentlichen Preisverleihung mitwirken kann und möchte. Zu guter Letzt ist vonseiten des Bewerbers oder Vorgeschlagenen zu gewährleisten, dass die künstlerische Betätigung auch auf Dauer ausgerichtet ist.

Nachweise der künstlerischen Tätigkeit

Dies kann zum Beispiel durch die Aufnahme eines Kunststudiums oder die Teilnahme an Ausstellungen oder Wettbewerben nachgewiesen werden. Auch dann, wenn aufgezeigt wird, dass im späteren Beruf eine künstlerische Betätigung angestrebt wird, gilt der Nachweis als erbracht.

Jury und Vergabe

Eine Jury, die sich aus Vertretern der Stadt Amberg, Kulturexperten und Vertretern der Siemens AG zusammensetzt, wählt unter den eingegangenen Bewerbungen und Vorschlägen aus. Über die endgültige Vergabe des Kulturförderpreises der Stadt Amberg wird schließlich der Kulturausschuss auf der Grundlage der Jury-Empfehlung entscheiden.

Alle Beteiligten hoffen, mit diesem Angebot viele begabte Nachwuchskünstler ansprechen zu können und ihnen auf diese Weise eine kleine Starthilfe für ihre weitere künstlerische Laufbahn zu geben.

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