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Datenübermittlung für Adressbuch untersagen

Weiden. Die Stadt Weiden wird noch vor den Sommerferien 2019 in Zusammenarbeit mit der Adressbuchverlagsgesellschaft Ruf aus München eine Neuauflage des Weidener Adressbuches herausgeben. Wer nicht drin stehen möchte, sollte […]

Weiden. Die Stadt Weiden wird noch vor den Sommerferien 2019 in Zusammenarbeit mit der Adressbuchverlagsgesellschaft Ruf aus München eine Neuauflage des Weidener Adressbuches herausgeben. Wer nicht drin stehen möchte, sollte […]
Weiden. Die Stadt Weiden wird noch vor den Sommerferien 2019 in Zusammenarbeit mit der Adressbuchverlagsgesellschaft Ruf aus München eine Neuauflage des Weidener Adressbuches herausgeben. Wer nicht drin stehen möchte, sollte […]

Datenübermittlung für Adressbuch untersagen

Weiden. Die Stadt Weiden wird noch vor den Sommerferien 2019 in Zusammenarbeit mit der Adressbuchverlagsgesellschaft Ruf aus München eine Neuauflage des Weidener Adressbuches herausgeben. Wer nicht drin stehen möchte, sollte jetzt Einspruch einlegen. 

Das Adressbuch wird neben allgemeinen Informationen, Angaben zu Behörden, Vereinen, Verbänden, Firmen und Gewerbetreibenden wiederum auch Familienname, Vorname, akadem.-Grad und Anschrift aller volljährigen Bürgerinnen und Bürger enthalten, die einer Weitergabe dieser Daten an den Adressbuchverlag nicht schriftlich widersprochen haben.

Formulare im Internet verfügbar

Wer im neuen Adressbuch nicht aufgenommen werden möchte, kann schriftlich oder per Telefax (Fax 0961/81-3319) bis 15.05.2019 eine entsprechende Mitteilung an die Stadt Weiden, Meldebehörde, Dr.-Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden, einsenden. Ein entsprechender Antrag ist auch im Rathaus-Serviceportal im Internet verfügbar und kann dort ausgedruckt werden. Der Widerspruch muss dann nur noch unterschrieben und per Post oder Boten an die Stadt eingesandt werden.

Gewerbetreibende, die einer Veröffentlichung ihrer Gewerbedaten im Adressbuch widersprechen wollen, finden in gleicher Weise unter www.weiden.de ein Formblatt für eine Übermittlungssperre, das schriftlich oder per Telefax (Fax 0961/81-3805) an die Stadt Weiden, Gewerbeabteilung, Dr.-Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden, übersandt werden muss.

E-Mail oder Anruf reicht nicht

Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung an den Adressbuchverlag ist in beiden Fällen (Melde- und Gewerbedaten) von keinen Voraussetzungen abhängig und braucht nicht begründet zu werden. Allerdings sind per E-Mail oder telefonisch eingehende Widersprüche unwirksam. Bei früheren Ausgaben bereits eingelegte Widersprüche gelten grundsätzlich unbefristet weiter. Lediglich ein gegen die Übermittlung von Meldedaten eingelegter Widerspruch muss im Falle eines Wegzuges und darauf folgendem Wiederzuzug erneuert werden.

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