Handelsrichter am Landgericht Weiden starten 2026 in neue Amtsperiode
Handelsrichter am Landgericht Weiden starten 2026 in neue Amtsperiode
Die neu ernannten Handelsrichter am Landgericht Weiden starten in die Amtsperiode 2026 bis 2030. Präsident Josef Weidensteiner würdigte Kontinuität, Expertise und das besondere Engagement der ehrenamtlichen Richter.
Weiterhin starke Besetzung der Handelsrichter am Landgericht Weiden
Ein Großteil der bisherigen Handelsrichter setzt sein Engagement fort, was Weidensteiner als wichtiges Signal interpretierte. Die Handelsrichter, die als ehrenamtliche Richter gemeinsam mit einem Berufsrichter über wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten entscheiden, bringen wertvolle Praxiserfahrung ein. Diese berufliche Expertise aus Handel, Industrie und Dienstleistung sei, so Weidensteiner, „ein Qualitätsfaktor, der die Handelsrichter zu einer Art Premiumklasse unter den Laienrichtern macht“.
Im Vergleich zu Schöffen am Strafgericht oder ehrenamtlichen Richtern an Sozial- und Arbeitsgerichten werden die Handelsrichter nicht über Verbände, sondern über Vorschläge der Industrie- und Handelskammer gewonnen. Die bayerische Justiz prüft diese Vorschläge sorgfältig und ernennt anschließend geeignete Personen in das Ehrenamt. Eine Besonderheit: Handelsrichter erhalten keinerlei Aufwandsentschädigungen.
Tradition und Geschichte der Handelsrichter
Der Präsident nutzte die Veranstaltung auch für einen historischen Rückblick. Bereits 1508 erwähnte Kaiser Maximilian I. die Bedeutung erfahrener Kaufleute als Stütze der Rechtsprechung. Das wörtliche Zitat aus dem kaiserlichen Edikt lautet: „…dass überhaupt niemand geschickter ist, die obgemeldeten Gebrechen der Kaufleut und Kaufmannshändel zu entscheiden, als die verständigen Kaufleut“.
Mit dem Nürnberger Bankoamt entstand dann 1804 eines der ersten deutschen Kaufmannsgerichte, das bereits dem heutigen Modell entsprach: ein Berufsrichter und zwei erfahrene Kaufleute, die gemeinsam urteilten.
Seit 1909 haben sich die Regelungen zur Kammer für Handelssachen kaum verändert. Diese lange Tradition möchte das Landgericht Weiden fortsetzen, indem es auf stabile Besetzungen und enge Zusammenarbeit zwischen Justiz und regionaler Wirtschaft setzt.
Voraussetzungen für die Bekleidung des Amtes als Handelsrichter:
Zum ehrenamtlichen Richter in Handelssachen kann ernannt werden, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat und als Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer in das Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist oder war. Ehrenamtliche Richter in Handelssachen werden für die Dauer von fünf Jahren auf Vorschlag der Industrie und Handelskammer ernannt.
Rückgang der Verfahren, aber weiterhin große Bedeutung
Weidensteiner ging auch auf aktuelle Entwicklungen ein. Die Zahl der Verfahren vor der Kammer für Handelssachen sei in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Bis September 2025 wurden nur 13 neue Verfahren beim Landgericht Weiden anhängig, während zu Beginn der 2000er Jahre noch rund 30 bis 35 Fälle pro Jahr verhandelt wurden.
Das bedeute jedoch keineswegs, dass wirtschaftsrechtliche Konflikte abgenommen hätten. Viele Streitigkeiten werden inzwischen in anderen Zivilkammern oder durch außergerichtliche Lösungen behandelt. Die Justiz arbeite gleichzeitig an Modernisierungen, wie beschleunigten Verfahren oder digitaler Infrastruktur, um Unternehmen auch künftig angemessene Wege zur Konfliktlösung zu bieten.
Würdigung und Verabschiedung verdienter Handelsrichter
Einen besonderen Dank richtete Weidensteiner an Toni Braun, der seit 2011 als Handelsrichter tätig war. Er hob die herausragende Expertise des scheidenden Mitglieds hervor, vor allem dessen Fachwissen im IT-Bereich, das in zahlreichen Verfahren eine wertvolle Ergänzung darstellte. Braun selbst sprach voller Dankbarkeit über seine Zeit in der Kammer und betonte, wie viel er aus dem Austausch mit Berufsrichtern und anderen Handelsrichtern für seine berufliche Tätigkeit mitgenommen habe.
Als Nachfolger begrüßte der Landgerichtspräsident Dr. Jens Michael Heine von der Sparkasse Oberpfalz Nord. Weiter im Amt bleiben Martin Stangl (dienstältester Handelsrichter, Buchhandlung Stangl & Taubald GmbH), Dr. Rainer Gallersdörfer (GKS GmbH), Professor Leonhardt Zintl (Volksbank Mittweida eG), Sebastian Forster (FoWaTec GmbH) und Josef Maier (Sito GmbH). Im Frühjahr wird auch Vizepräsident und Vorsitzender der Kammer, Richter Josef Hartwig, in den Ruhestand treten.
Handelsrichter am Landgericht Weiden stärken das Vertrauen in die Justiz
Weidensteiner betonte abschließend, dass das Vertrauen von Unternehmerinnen und Unternehmern in die Arbeit der Justiz maßgeblich durch die Handelsrichter geprägt werde. Sie brächten Perspektiven ein, die in der täglichen wirtschaftlichen Praxis entstanden sind, und ergänzten damit die juristische Sichtweise ideal.




