Dr. Bernhardt
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Hirntodfeststellung: Am Landgericht wird weiter verhandelt

Weiden. Der Rechtsstreit um den Tod einer Patientin (58) im Klinikum Weiden wird das Landgericht Weiden weiter beschäftigen.

Hirntodfeststellung: Am Landgericht wird weiter verhandelt

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Das Justizgebäude in Weiden. Foto: OberpfalzECHO

Die Patientin, bei der schon im September der Hirntod diagnostiziert worden war, ist letzten Freitag verstorben. In zwei Tagen (19. Januar) sollte die 1. Zivilkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Josef Hartwig entscheiden, ob lebenserhaltende Maßnahmen weitergeführt werden. Nach derzeitigem Stand steht der Termin noch.

“Der Termin findet nach derzeitigem Stand statt”, sagt Richter Matthias Bauer, Sprecher des Landgerichts Weiden, auf Anfrage. Es bleibe abzuwarten, ob und gegebenenfalls inwieweit die Klageanträge der Klagepartei angepasst werden.

Die Klage des Ehemanns enthält weitere Aspekte, die auch nach dem Tod der 58-Jährigen relevant sind. Aus seiner Sicht wurde die Hirntodfeststellung nicht korrekt ausgeführt. Der Totenschein vom 29. September 2023 sei damit ungültig. Das hätte auch Auswirkungen auf die Kostenfrage. Ab der Ausstellung der Todesbescheinigung kommt die Krankenkasse nicht mehr für die Behandlung auf. Dem Ehemann sind über 300.000 Euro in Rechnung gestellt worden.

Juristisch steht ohnehin noch mehr im Raum: Der Ehemann hat Strafanzeigen, unter anderem wegen einer Falschbehandlung erstattet, die aus seiner Sicht erst zum tiefen Koma seiner Frau geführt habe. Zuständig sind die Kripo Weiden und die Staatsanwaltschaft Weiden.

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