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25 Stellungnahmen und Gesetzesänderung: Erneute Auslegung An der Felixallee

Neustadt/WN. Am Dienstag hat sich der Stadtrat mit 25 Stellungnahmen zum geplanten Baugebiet "An der Felixallee" befasst. Nachdem alle Einwände verlesen worden sind, beschloss der Stadtrat die erneute Auslegung des Bebauungsplans, die aufgrund einer Gesetzesänderung stattfinden muss.

25 Stellungnahmen und Gesetzesänderung: Erneute Auslegung An der Felixallee

Am Dienstag hat sich der Neustädter Stadtrat mit 25 Stellungnahmen zum geplanten Baugebiet “An der Felixallee” befasst. Nachdem alle Einwände verlesen worden sind, beschloss der Stadtrat die erneute Auslegung des Bebauungsplans, die aufgrund einer Gesetzesänderung stattfinden muss. Foto: Corinna Hagn

“Alle Einwände aus der Öffentlichkeit, die sich gegen die Art der Bebauung richten, sind behandelt worden und werden geprüft”, betont Bürgermeister Sebastian Dippold. Nachdem der Neustädter Stadtrat in seiner Sitzung am 5. April 2022 die generelle Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans “An der Felixallee” beschlossen hat, gingen nach der Bürgerbeteiligung im März und April letzten Jahres 25 Stellungnahmen bei der Stadt ein.

Viel Zeit und Geld

Dabei ging es den Kritikern vor allem um die Verkehrs- und Parksituation in diesem Bereich. Das Projekt sei zudem “ein enormer Eingriff in die Natur” und “eine Zumutung für die Hospizbewohner”, hieß es unter anderem in den Einwänden, die in der Stadtratssitzung am Dienstag fast drei Stunden lang verlesen worden sind.

Nach der Sitzung erklärt der Rathauschef, die Stadt würde alle Stellungnahmen sehr ernst nehmen und auch die sich organisierte BI wolle ernst genommen werden. “Allerdings haben diese Menschen Vordrucke erstellt und sie teilweise mehrmals eingebracht”, so Dippold, “das ist nicht das Verhalten eines erwachsenen Menschen, sondern das, eines bockigen Kindes, das ist ein Lahmlegen des Apparates, das der Stadt viel Zeit und Geld kostet.”

Auf die Frage von Hermann Schmid (Freie Wähler) nach abschließenden Kosten auf Seiten der Stadt für Gutachten und Anwälte erklärte Dippold, diese im Nachgang des Projektes zu veröffentlichen.

Nach Gesetzesänderung: erneute Auslegung beschlossen

Seit Juli letzten Jahres gilt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass den Paragraf 13b Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als nicht mehr vereinbar mit den im EU-Recht verankerten Standards zum Umweltschutz bewertet. Somit dürfen keine Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Stadt oder Gemeinde von weniger als 10.000 Quadratmetern im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden. Bisher wurde die Regelung des Paragrafen 13b BauGB genutzt, um in einem erleichterten Verfahren schnell Wohnungen zu mobilisieren.

Aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat sich die Stadt Neustadt/WN dazu entschieden, im Falle des Bauvorhabens “An der Felixallee” in ein Regelbebauungsplanverfahren, ein reguläres Verfahren, zu wechseln, das zeitintensiver ist und nun eine erneute Auslegung braucht. Mit zwei Gegenstimmen von Freien Wählern und CSU wurde die erneute Auslegung des Bebauungsplans “An der Felixallee” im Stadtrat beschlossen.

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