An der Wohnanlage scheiden sich die Geister
An der Wohnanlage scheiden sich die Geister
Fügt sich eine Eigentumswohnanlage mit elf Wohnungen und Stellplätzen auf dem Grundstück Sandstraße 7 in das bestehende Ortsbild ein? Das war die Kernfrage zum Antrag auf Vorbescheid der Wohnbau 1 Koller Bauträger GmbH, Schirmitz. Die Entscheidung am Ende der rund halbstündigen und trotz der Brisanz sachlichen Aussprache war knapp: Sieben Gremiumsmitglieder stimmten dafür sechs waren dagegen. Zwei Gemeinderatsmitglieder fehlten entschuldigt.
Bürgermeister Ernst Lenk beschrieb das beabsichtigte Vorhaben kurz, nannte dazu die Länge von 31,5 Metern und eine Breite von gut zwölf Metern. Auf dem Areal ist derzeit ein ehemaliger landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden. Das Gemeindeoberhaupt wies die Gemeinderatsmitglieder zu Beginn der Aussprache daraufhin, dass das Landratsamt Neustadt/WN ein eventuell verweigertes Einvernehmen ersetzen könne, sollte das Vorhaben baurechtlich zulässig sein. Es stehe fest, dass Teile des geplanten Carports im Außenbereich stünden. Die Frage sei aber auch, wo der Außenbereich beginne, meinte Ernst Lenk.
Wohnanlage sorgt für Diskussionen
Markus Dobmeier (CSU) stuft das Vorhaben als „in die nähere Umgebung nicht passend“ ein. Eine Einschätzung, die Bürgermeister Ernst Lenk zum Teil nach seinen Worten mit trägt. Das Gemeindeoberhaupt stimmt Markus Dobmeier auch zu, dass in der Umgebung keine vergleichbare Bebauung vorhanden ist.
Gemeinderat Jürgen Schmucker (parteilos, CSU-Fraktion) verweist auf die Ausführungen des Bürgermeisters zum Bebauungsplan „Im Gschwend“ und dem Hinweis, dass dort der Nachweis vorhandener aber nicht bebaubarer Flächen im Innenbereich zu erbringen sei.
Grundstück ist für die Bebauung geeignet
Deshalb sei dieses Grundstück für die gewünschte Bebauung geeignet. Josef Robl (CSU) erkennt im Begriff „der näheren Umgebung“ auch eine Entfernung von über einhundert Metern. Die Frage nach Innenbereich oder Außenbereich stuft Josef Robl als „Ansichtssache“ ein. Cornelia Hoffmann (parteilos, CSU-Fraktion) bezeichnet das Vorhaben als „Riesenblöcke“, die anderen Leuten „vor die Nase“ gebaut werden, Christine Strehl stuft das Vorhaben als „zu wuchtig“ ein.
Bürgermeister Ernst Lenk gibt sich zum Schluss der Aussprache überzeugt, dass keine einstimmige Entscheidung zu erwarten sei. Das bestätigte dann auch die Abstimmung: Sieben Ratsmitglieder stimmen für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, sechs Gemeinderäte stimmen dagegen.
Bauvorhaben wurden befürwortet
Einstimmigkeit bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und sofern erforderlich auch für notwendige Befreiungen von den Festsetzungen des jeweils gültigen Bebauungsplanes für die weiteren Bauvorhaben. Das waren die Bauanträge von Josef und Christine Balk für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit entsprechenden Stellplätzen auf dem Grundstück Hauptstraße 17, von Markus und Isabella Szega für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Lupinenweg 23, von Johann und Markus Kick für den Ersatzneubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Gerätehalle, In der Au 7.
Die Bauvorlagen von Julia Völkl für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Lupinenweg 7 sowie von Thomas und Stefanie Weber für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Geräteraum, Blumenstraße 20, wurden dem Gemeinderat nur zur Kenntnis gegeben.




