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Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Tremmersdorf geht in die dritte Runde

Speinshart. Es haben sich bereits namhafte Betriebe im Tremmersdorfer Gewerbegebiet angesiedelt, doch es gab bisher keinen offiziellen Bauleitplan. Das soll sich ändern.

Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Tremmersdorf geht in die dritte Runde

Bereits gut gefüllt ist das sechs Hektar große Gewerbegebiet der Gemeinde Speinshart in Tremmersdorf. Nun soll ein offizieller Bebauungsplan für Rechtssicherheit bei der planerischen und baulichen Entwicklung des Areals sorgen. Foto: Robert Dotzauer

Ein Rahmenplan soll die Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet „Klingen“ regeln. Es geht um ein sechs Hektar großes Areal in Tremmersdorf, der einzigen zusammenhängenden Gewerbefläche im Gemeindegebiet. Schon lange sei eine geordnete Bauleitplanung fällig, um das Gebiet planungsrechtlich auf sichere Füße zu stellen, wie Bürgermeister Albert Nickl in der Ratssitzung anmerkte.

Zudem habe sich mit der Neuansiedlung der Firmen „Hydraulikservice Thumbeck“ und „Dunzer-Bau“ und der Errichtung eines Blockheizkraftwerkes weiterer planerischer Handlungsbedarf ergeben, so der Bürgermeister.

Nächster Verfahrensschritt

Augenblicklich läuft das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und parallel dazu die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die erste Runde des Verfahrens hat die Gemeinde hinter sich. Jetzt befassten sich in einem weiteren Verfahrensschritt Planer Hannes Oberndorfer und der Gemeinderat mit den Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und einer Privatperson. Einem Prozedere mit formalen Einwendungen, Anmerkungen und Empfehlungen einiger Institutionen mit der Aufgabe des Gremiums, über die einzelnen Stellungnahmen in Rahmen der sogenannten Abwägung zu befinden.

Bis auf die ablehnende Haltung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, das die Reduzierung landwirtschaftlich genutzter Flächen beanstandete, berichtete der Planer mit Blick auf die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes von einem grundsätzlichen Einverständnis der Behörden. Einem Ja, das sich auch in den Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf widerspiegele.

Überarbeitungsbedarf gab es lediglich zu den Themen der schalltechnischen Untersuchung, zum Umweltbericht und zu den Textpassagen der Ausgleichsflächen-Regelung.

Gemeindebürger mit Bedenken

Der grundsätzlichen Zustimmung stand eine umfangreiche Eingabe einer Privatperson gegenüber. Der Gemeindebürger befürchtet durch die Gewerbeansiedlungen und durch vermehrte Ausweisungen von Baugebieten und des damit verbundenen höheren Wasserverbrauchs einen Raubbau am Tiefengrundwasser.

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Der Beschwerdeführer sorgt sich auch um vermehrte Belastungen im Abwasserbereich. Bedenken, die der Rat unter Hinweis auf Stellungnahmen des Wasserzweckverbandes und des Wasserwirtschaftsamtes und mit Blick auf wasserrechtliche Erlaubnisse nicht gelten ließ.

Der Bedenkenträger sprach zudem von „blauäugigen Planungen und Genehmigungen“, befürchtete eine Überlastung der Aufnahmekapazität der Kläranlage, kritisierte die Flächenversiegelung und zweifelte an der Rechtmäßigkeit kommunaler und behördlicher Entscheidungen.

Zu den Vorwürfen äußerte sich das Gremium: „Die Gemeinde hält sich an alle Gesetze“. Nach einstimmigen Beschlüssen zu den Abwägungsvorschlägen und nach formellen Billigungs- und Auslegungsbeschlüssen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes geht das Bauleitverfahren für das Gewerbegebiet „Klingen“ nun in die dritte Runde mit Wiederholung der öffentlichen Auslegung, der Behördenbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange.