Dr. Bernhardt
Dr. Bernhardt

Ergebnisse der nichtöffentlichen Stadtratssitzung in Auerbach

Auerbach. In der nichtöffentlichen Stadtratssitzung am 25. Juni 2025 wurden Beschaffungen und Maßnahmen wie Flurneuordnung, wasserrechtliche Anträge und Schulausrüstung genehmigt. Beschlüsse umfassten auch die Neugestaltung der Unteren Vorstadt und die Förderung digitaler Schulgeräte.

Auerbach. In der nichtöffentlichen Stadtratssitzung am 25. Juni 2025 wurden Beschaffungen und Maßnahmen wie Flurneuordnung, wasserrechtliche Anträge und Schulausrüstung genehmigt. Beschlüsse umfassten auch die Neugestaltung der Unteren Vorstadt und die Förderung digitaler Schulgeräte.
Symbolbild: Pixabay/kschneider2991

Ergebnisse der nichtöffentlichen Stadtratssitzung in Auerbach

Zustimmung zum Flächenerwerb bzw. Flächentausch für „boden:ständig“

Die Maßnahmen im Rahmen des Projektes „boden:ständig“ befinden sich in der zweiten Phase. Vom Amt für ländliche Entwicklung, das dieses Projekt betreut, wurden für 2025/2026 Fördermittel eingeplant. Ziel ist es, noch 2025 mit dem Bau zu beginnen. Im Vorfeld waren Grundstücksverhandlungen notwendig, die nun erfolgreich abgeschlossen wurden. Insgesamt müssen für diese Maßnahmen rund 2,1 ha erworben werden, die zum Teil durch Flächentausch möglich wurden. Der Stadtrat genehmigte in nichtöffentlicher Sitzung alle durchgeführten Vereinbarungen.

Erstellung von wasserrechtlichen Anträgen

Mit Ablauf dieses Kalenderjahres endet die wasserrechtliche Erlaubnis für Auerbach zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem „GI Leonie“ in den Speckbach. Gleiches gilt für die wasserrechtliche Erlaubnis im Ortsteil Ohrenbach zum Einleiten von Niederschlagswasser in den Ortlesbach. Für die Beantragung einer gehobenen Erlaubnis mit einer Geltungsdauer von 20 Jahren müssen die derzeit gültigen Regeln für Entwässerung eingehalten werden. Dazu ist eine Überrechnung der Niederschlagswassereinleitung für das Einzugsgebiet mit aktuellen Angaben erforderlich. Außerdem muss aufgezeigt werden, dass das Einzugsgebiet mit der derzeit vorhandenen Bebauung und Kanalisation ausreichend ist. Nach überschlägiger Berechnung, müssen in beiden Fällen Regenrückhaltungen mit einer mechanischen Drossel errichtet werden. Die Planung der Bauwerke mit den technischen Einrichtungen ist mit Beantragung der gehobenen Erlaubnis vorzulegen und wird vom Wasserwirtschaftsamt geprüft, erst dann wird der entsprechende Bescheid ausgefertigt. Für die Erstellung der Unterlagen und die Ausführung der notwendigen Baumaßnahmen liegt ein Angebot von der Lindschulte Ingenieursgesellschaft mbH vor. Das Honorar beläuft sich für die Maßnahmen im GI Leonie auf 40.032,59 € und für die Maßnahme Ohrenbach auf 47.469,23 €. Der Stadtrat genehmigte den Abschluss des Honorarvertrages für die wasserrechtlichen Maßnahmen zur Behandlung von Niederschlagswasser im GI Leonie und dem Ortsteil Ohrenbach.

Neugestaltung der Unteren Vorstadt

In der Unteren Vorstadt auf Höhe der Anwesen Steger und dem Kinderhort liegt ein Brückenbauwerk, das früher zur Ableitung des Überlaufes des Stadtweihers in Richtung Bauhof und Speckbach diente. Dieser Überlauf wurde bereits vor über 20 Jahren über eine andere Trassenführung verrohrt. Der Durchlass ist also nicht mehr in Betrieb. Dies war bereits bei der Ausschreibung bekannt, allerdings konnte der Zustand des Bauwerkes zerstörungsfrei nicht festgestellt werden. Lediglich von unten konnte eine Begutachtung vorgenommen werden.

Mit Beginn des 2. Bauabschnittes konnte nun das Bauwerk freigelegt werden. Hierbei stellte sich heraus, dass die Konstruktion durch unsachgemäße Einbringung von Wasser-, Gas-, Strom- und Telekommunikationsleitungen so stark geschädigt ist, dass das statische Gefüge nicht mehr hergestellt werden kann. Zudem liegt der Scheitelpunkt des Gewölbes direkt unter der bestehenden Asphaltdecke. Der benötigte Straßenaufbau, sowie die geplante Höhenanpassung sind damit unmöglich. Das Widerlager auf Seite des Stadtweihers soll jetzt abgebrochen und erneuert werden. Die notwendigen Arbeiten wurden in einem Nachtrag zusammengefasst, insgesamt werden Mehrkosten in Höhe von 46.189,85 € notwendig. In diesem Zug sollte jetzt auch das Geländer auf beiden Seiten erneuert werden. Die Gestaltung soll an die bereits errichteten Geländer in Nasnitz und Michelfeld angepasst werden, die Kosten hierfür werden auf ca. 18.000 € geschätzt. Der Stadtrat genehmigte in der Sitzung am Mittwoch den Nachtrag in Höhe von 46.189,85 € brutto und beauftragte die Verwaltung, die beiden Geländer zur Absturzsicherung zu erneuern.

Neuanschaffung naturwissenschaftlicher Ausstattung für die Mittelschule

Der Physiksaal der Mittelschule wird derzeit zu einem Mehrzweckraum umgestaltet, der künftig sowohl für Unterricht als auch für schulische Veranstaltungen genutzt werden soll. Aktuell fehlt jedoch die notwendige Grundausstattung, um naturwissenschaftliche Versuche – insbesondere in Physik, Biologie und Chemie – durchführen zu können. Zur Umsetzung des LehrplanPlus und zur Sicherstellung eines schülerorientierten, praxisnahen Unterrichts soll die Schule mit Versuchsschränken nach dem „Riedenburger Modell“ ausgestattet werden. Dieses wurde speziell für Mittelschulen entwickelt, ist lehrplankonform und deckt alle NT-Bereiche kompakt und kostengünstig ab. Die Firma LD Didactic bietet hierzu bewährte, standardisierte Lösungen an.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 war die Anschaffung bereits Thema. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung wurde die Maßnahme mit einem Volumen von 70.438,50 Euro zunächst aus dem Investitionsprogramm gestrichen. Durch eine Änderung der RZWas-Richtlinie konnte die Stadt Auerbach jedoch erstmals als Stabilisierungskommune profitieren und erhielt im April eine außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 812.395 Euro, ursprünglich für 2027 eingeplant. Diese vorgezogene Auszahlung entlastet den Haushalt 2025 erheblich und ermöglicht nun eine teilweise Umsetzung der Maßnahme. Die Schulleitung hat hierfür eine Priorisierung nach Jahrgangsstufen vorgenommen, die Teilanschaffung beläuft sich auf 25.181,14 Euro.

VGN Nürnberg – Phase1
VGN Nürnberg – Phase1

Es handelt sich um eine außerplanmäßige Beschaffung, Haushaltsmittel stehen dabei wie vorgetragen keine zur Verfügung. Durch die außerplanmäßige Einnahme aus der RZWas kann aus Sicht der Kämmerei die Beschaffung vertreten werden, zumal es sich bei der Mittelschule um eine Pflichtaufgabe als Sachaufwandsträger handelt. Der Stadtrat beschloss die Teilanschaffung von naturwissenschaftlichen Versuchsschränken für die Mittelschule Auerbach, die Vergabe erfolgt an die Firma LD DIDACTIC GmbH zum Gesamtpreis von 25.181,34 Euro brutto.

Förderrichtlinie SchulMobE – Beschaffung von mobilen Endgeräten

Zeitgemäßer Unterricht setzt eine funktionale, digitale Ausstattung für Lehrkräfte und Lernende voraus. Die neue Förderrichtlinie „SchulMobE“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ist zum 31.03.2025 in Kraft getreten. Sie unterstützt kommunale und private Schulaufwandsträger gezielt dabei, die technischen Voraussetzungen für erfolgreiches Lehren und Lernen weiter zu verbessern. Bisherige Programme wie das Sonderbudget Leihgeräte 2020, Sonderbudget Lehrerdienstgeräte 2022 und die Digitale Schule der Zukunft ab 2024/25 (vom Freistaat bezuschusste Eigenfinanzierung der Eltern an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen mit privaten mobilen Endgeräten – Auerbach Mittelschule) haben bereits zur Ausstattung von Schülern und Lehrkräften beigetragen. SchulMobE knüpft daran an und verfolgt das Ziel, den erreichten Ausstattungsstandard zu sichern und schulische Leihgerätepools pädagogisch sinnvoll auszubauen. Die Richtlinie umfasst zwei Förderbereiche:

  • Mobile Endgeräte als Leihgeräte für Schüler – bis zu 350 Euro pro Gerät
  • Mobile Endgeräte als Lehrergeräte für die dienstliche Verwendung – bis zu 750 Euro pro Gerät zzgl. 250 Euro Verwaltungskostenpauschale.

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ab dem 01.01.2025 ohne gesonderten Antrag möglich. Die Antragstellung erfolgt nach Beschaffung und ausschließlich elektronisch bei der zuständigen Regierung im Erstattungsverfahren. Die Anzahl der mobilen Endgeräte pro Sachaufwandsträger ist dabei bereits festgelegt, 67 Leihgeräte und 9 Lehrergeräte in Auerbach, die Zuwendung beläuft sich damit auf 32.450 Euro.

Zur Beschaffung der Leihgeräte und Lehrerdienstgeräte hat die Kämmerei Angebote der Fa. Haberberger eingeholt. Diese belaufen sich für die Leihgeräte auf 26.063 Euro und 9.000 Euro für die Lehrergeräte, gesamt 35.063 Euro. 2.613 Euro bleibt als Eigenanteil bei der Stadt. Für die Beschaffung der mobilen Endgeräte stehen im Haushalt 2025 keine Mittel bereit. Es handelt es sich daher um eine außerplanmäßige Ausgabe. Da die Zuwendungen der letzten Beschaffungen mit Abwicklung über die vorhergenannten Förderprogramme nach Abrechnung und Antragsstellung bislang sehr zügig ausbezahlt worden sind, spricht aus Sicht der Kämmerei nichts gegen die einnahmengedeckte außerplanmäßige Beschaffung. Der geringe Eigenanteil der Stadt in Höhe von 2.613 Euro bzw. 7,45 % kann im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips des Haushalts erbracht werden.

Die faire Aufteilung der Geräte unter den beiden Schulen wurde bereits mit den Schulleitern der Grund- und Mittelschule abgestimmt. Die bereitgestellten Mittel im Rahmen der Richtlinie SchulMobE für die Stadt Auerbach sollen vollständig ausgeschöpft werden. Die Beschaffung der mobilen Endgeräte wurde deshalb vom Stadtrat, gemäß der Angebote, an die Fa. Haberberger zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 35.063,00 Euro vergeben.