Freistaat bewilligt Millionen für neun Kommunen in Schwandorf und Tirschenreuth
Freistaat bewilligt Millionen für neun Kommunen in Schwandorf und Tirschenreuth

Neun Kommunen in den Landkreisen Schwandorf und Tirschenreuth erhalten für das Jahr 2026 insgesamt 6,695 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen des Freistaats Bayern. Die Bewilligungen betreffen damit sowohl den Stimmkreis Schwandorf als auch den Betreuungsstimmkreis Tirschenreuth des Landtagsabgeordneten Martin Scharf (FREIE WÄHLER). Über die Anträge wurde am 30. Oktober 2026 entschieden.
„Unsere Städte und Gemeinden stehen vor großen finanziellen Herausforderungen. Steigende Sozialausgaben, höhere Kosten und immer neue gesetzliche Vorgaben schränken ihre Handlungsspielräume zunehmend ein. Umso wichtiger ist es, dass der Freistaat gerade den Kommunen unter die Arme greift, die auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sind“, erklärt Scharf.
2,65 Millionen Euro für sechs Kommunen im Landkreis Schwandorf
Im Landkreis Schwandorf erhält die Stadt Oberviechtach 1,65 Millionen Euro. Weitere Bewilligungen gehen an die Gemeinde Altendorf mit 400.000 Euro, die Stadt Pfreimd mit 230.000 Euro, die Gemeinde Guteneck mit 200.000 Euro, den Markt Schwarzhofen mit 120.000 Euro sowie die Gemeinde Trausnitz mit 50.000 Euro. Zusammen sind das 2,65 Millionen Euro.
4,045 Millionen Euro für drei Kommunen im Landkreis Tirschenreuth
Im Landkreis Tirschenreuth werden der Stadt Erbendorf 1,95 Millionen Euro, der Stadt Mitterteich 1,75 Millionen Euro und der Gemeinde Immenreuth 345.000 Euro bewilligt. Insgesamt entfallen damit 4,045 Millionen Euro auf drei Kommunen.
„In meinem Stimmkreis Schwandorf und meinem Betreuungsstimmkreis Tirschenreuth kommen damit fast 6,7 Millionen Euro an. Das ist eine wichtige Unterstützung für die Städte und Gemeinden in unserer nördlichen Oberpfalz. Sie brauchen finanzielle Spielräume, um ihre Aufgaben erfüllen und notwendige Investitionen angehen zu können“, erklärt Scharf.
Die Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen sind Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern. Sie setzen gezielt dort an, wo außergewöhnliche Belastungen oder strukturelle Schwierigkeiten bestehen. Bedarfszuweisungen helfen in besonderen finanziellen Situationen. Stabilisierungshilfen sollen die Haushaltskonsolidierung unterstützen. Je nach Förderart und Bewilligungsbedingungen können sie zur Schuldentilgung beziehungsweise für notwendige Investitionen im Pflichtaufgabenbereich eingesetzt werden.
Für Scharf zeigen die Bewilligungen, wie wichtig eine verlässliche Partnerschaft zwischen Freistaat und Kommunen ist. „Die staatlichen Hilfen sind ein wichtiger Beitrag. Langfristig brauchen unsere Kommunen aber auch weniger Bürokratie, realistische Standards und eine auskömmliche Finanzierung der Aufgaben, die ihnen insbesondere vom Bund übertragen werden. Nur so können wir ihre Handlungsfähigkeit dauerhaft sichern“, so Scharf abschließend.
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