Gemeinderat vertagt Sondergebiet für erneuerbare Energien bei Eslarn

Gemeinderat vertagt Sondergebiet für erneuerbare Energien bei Eslarn
Die beantragte Änderung des Flächennutzungsplans mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein Grundstück beim Gewerbegebiet „Zankeltrad“ geht in die nächste Runde. Dabei handelt es sich um die Ausweisung eines Sondergebiets für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit Stromspeicher.
„Der Antrag ist am 31. Oktober 2025 im Rathaus eingegangen“, blickte Bürgermeister Reiner Gäbl in der jüngsten Marktgemeinderatssitzung zurück und wies auf die bereits erfolgte Beratung im Bauausschuss hin. „In dieser Sitzung ist keine abschließende Beurteilung erfolgt“, informierte er.
„Warum übers Knie brechen?“, eröffnete Wolfgang Voit die Aussprache. In seiner Stellungnahme hob der CSU-Fraktionssprecher die Planungshoheit der Kommune hervor und schlug vor, die Angelegenheit zurückzustellen. Siegfried Wild (SPD) wiederum fand, den Entwurf entweder zu genehmigen oder es bleiben zu lassen. „Der Antragsteller wird bauen“, war er überzeugt.
Fraktionen diskutieren Vorgehen – Zurückstellung beschlossen
Nach Ansicht von Thomas Kleber (CSU) könnte eventuell eine gemeinsame Bauleitplanung mit dem Rest des Gewerbegebiets „Zankeltrad“ infrage kommen. „Der Antragsteller ist damit einverstanden“, ließ der zweite Bürgermeister dazu wissen. Am Ende stand der einstimmige Beschluss für die Zurückstellung.
„Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan“, sagte Gäbl zum beantragten Abbruch eines Bestandsschuppens und dem Teilerhalt der umlaufenden Außenmauer zur Einfriedung eines Grundstücks in der Gemarkung Eslarn. „Das Gebäude ist an den Bauhof angebaut“, war ein weiterer Hinweis des Bürgermeisters, ebenso die Anmerkung zum weiteren Handlungsbedarf, um die Trag- und Standsicherheit zu gewährleisten. Nach kurzer Aussprache stand der einstimmige Beschluss für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
Abbruch, Einfriedung und weitere Bauanträge in Eslarn
Das galt auch für den Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses und zur Erweiterung des Nebengebäudes, ebenfalls in der Gemarkung Eslarn. „Die Erschließung ist gesichert“, wies Gäbl darauf hin.
Als nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich bezeichnete der Rathauschef den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit angebauter Garage in der Gemarkung Eslarn. „Die Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nicht erkennbar“, sagte er. Auch dazu erteilte das Kommunalgremium das gemeindliche Einvernehmen.
Wasserwerk 2024: Bilanz und anstehende Termine
Bei der Feststellung der Jahresrechnung 2024 für das Wasserwerk stellte der Marktgemeinderat eine Bilanzsumme von 3.704.449,41 Euro und einen Jahresverlust von 76.696,25 Euro fest. Dieser wird nach dem Votum der Ratsmitglieder auf die neue Rechnung vorgetragen. „Ende 2026 läuft der Kalkulationszeitraum aus“, informierte der Bürgermeister noch.
Für den 24. März kündigte er eine Sitzung des Hauptausschusses zur Beratung des Haushaltsplans an. Dieser soll dann in der Marktgemeinderatssitzung am 14. April beschlossen werden.




