Hunde an die Leine – Speinsharter Gemeindeverordnung wird erneuert
Hunde an die Leine – Speinsharter Gemeindeverordnung wird erneuert
Aber nicht alle Menschen fühlen sich in der Gegenwart frei herumlaufender Hunde wohl, weswegen nun eine neue Anleinpflicht greifen soll. Wo, wann und welche Hunde nur an der Leine laufen dürfen, regelt eine Verordnung, entworfen von der Verwaltungsgemeinschaft, die zum Beispiel ab 1. Juni 2023 für die Stadt Eschenbach in Kraft ist.
Handlungsbedarf sieht auch der Bürgermeister
Der Geltungsbereich der Verordnung soll allerdings die örtlichen Verhältnisse besser berücksichtigen. „Die Situationen sind nicht in jeder Gemeinde gleich“, stellte Albert Nickl in der Ratssitzung fest. Nicht zulässig sei zum Beispiel eine generelle Anleinpflicht für das gesamte Gemeindegebiet. Zudem stellte Nickl klar, dass sich ein Großteil der Hundebesitzer vorbildlich verhalte. Eine sichere Rechtsgrundlage gelte deshalb vor allem für die wenigen Ausnahmefälle beratungsresistenter Hundehalter. Als denkbar nannte der Gemeindechef Anleinpflichten im Bereich von Geh- und Radwegen innerund außerorts. Die Entscheidungshoheit zur Leinenpflicht, zur Größe der Hunde und zur Gebietsbeschreibung liege beim Gemeinderat.
Dem Wunsch des Bürgermeisters nach einem Meinungsbild kamen einige Ratsmitglieder gerne nach. Christian Höllerl sprach von mehr Sicherheit für alle und empfahl, das Anleinthema auf eine rechtssichere Basis zu stellen. Mehr Achtsamkeit und Sauberkeit forderte Holger Götz vor allem bei Waldspaziergängen und Landwirt Josef Rupprecht mahnte: „Wiesen und Äcker sind keine Hundeklos“. Bei allem Verständnis für den natürlichen Bewegungsdrang der Hunde müssten auch die gravierenden Auswirkungen durch Hundekot auf die Tiergesundheit bedacht werden. Vorschläge, die in einer speinshart-spezifischen Hundeanleinverordnung enthalten sein sollen. Einen Entwurf soll die VG Verwaltung bis zur nächsten Gemeinderatssitzung erarbeiten, so der allgemeine Wunsch der Ratsversammlung.


