Klare Regeln für die Wahlplakate
Klare Regeln für die Wahlplakate
Voraussetzung hierfür ist jedoch im Vorfeld eine schriftliche Anzeige über die beabsichtigte Plakatierung, die der Stadtverwaltung spätestens eine Woche vor Beginn der Wahlplakatierung vorliegen muss. Generell sind 150 Wahlplakate je Partei beziehungsweise organisierte Wählergruppe im Weidener Stadtgebiet zulässig.
Bei der Aufstellung von Wahlplakaten kommt der Verkehrssicherheit eine besondere Bedeutung zu. Plakate sind daher so anzubringen, dass Bodenkontakt besteht und gleichzeitig deren Entwenden und Umfallen bei Einwirkung von Umwelteinflüssen (etwa Unwetter und Wind) erschwert werden. Ferner ist insbesondere eine Befestigung von Plakatwerbung an amtlichen Verkehrszeichen des fließenden Verkehrs nicht erlaubt.
Vordruck
Ein entsprechender Vordruck für die Anzeige sowie ein Merkblatt mit den zu beachtenden Regeln gibt es hier.


