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Taxi-Zentrale Weiden
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Klare Regeln für die Wahlplakate

Weiden. Gemäß den Vorgaben der städtischen Plakatierungsverordnung ist für Parteien und organisierte Wählergruppen eine Wahlplakatierung im Stadtgebiet von Weiden in einem Zeitraum von sechs Wochen vor und einer Woche nach dem Wahltermin und damit anlässlich der am 8. Oktober stattfindenden Landtags- und Bezirkswahl ab frühestens 27. August rechtlich zulässig.

Klare Regeln für die Wahlplakate

Symbolbild: Pixabay

Voraussetzung hierfür ist jedoch im Vorfeld eine schriftliche Anzeige über die beabsichtigte Plakatierung, die der Stadtverwaltung spätestens eine Woche vor Beginn der Wahlplakatierung vorliegen muss. Generell sind 150 Wahlplakate je Partei beziehungsweise organisierte Wählergruppe im Weidener Stadtgebiet zulässig.

Bei der Aufstellung von Wahlplakaten kommt der Verkehrssicherheit eine besondere Bedeutung zu. Plakate sind daher so anzubringen, dass Bodenkontakt besteht und gleichzeitig deren Entwenden und Umfallen bei Einwirkung von Umwelteinflüssen (etwa Unwetter und Wind) erschwert werden. Ferner ist insbesondere eine Befestigung von Plakatwerbung an amtlichen Verkehrszeichen des fließenden Verkehrs nicht erlaubt.

Vordruck

Ein entsprechender Vordruck für die Anzeige sowie ein Merkblatt mit den zu beachtenden Regeln gibt es hier.

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