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Marktgemeinderat Parkstein: Windräder als einziger Tagesordnungspunkt

Parkstein. Bei der Sitzung des Marktgemeinderates am Montag standen die Windräder im Mittelpunkt.

Marktgemeinderat Parkstein: Windräder als einziger Tagesordnungspunkt

Auf der rechten Seite entlang der Wand Martin Gebhardt, Tobias Ehnes und Susanne Lebedicker (von links), NRT Landschaftsarchitekten. Foto: Walter Beyerlein

Die Sitzung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „Flächenutzungsplan 10. Änderung – Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden und der Öffentlichkeit“ begann im Festsaal um 18 Uhr. Zum einen um einen möglichen „Besucheransturm“ gerecht zu werden, zum anderen um die vielen, meist auch umfangreichen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, anschließend auch aus der Öffentlichkeit beurteilen und abwägen zu können.

Die Stellungnahmen und Abwägungen wurden abwechselnd von Martin Gebhardt, Tobias Ehnes und Susanne Lebedicker, NRT Bürogemeinschaften Landschaftsarchitekten, Marzling, im Festsaal vorgetragen. Bürgermeister Reinhard Sollfrank hatte zuvor ausführlich das Prozedere zu dieser Sitzung und zur Behandlung der Stellungnahmen erklärt. Das Marktoberhaupt kündigte an, dass die erneute Auslegung der Unterlagen wieder online erfolge, eine Einsichtnahme aber auch bei der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt/WN möglich sei.

Tobias Ehnes sprach nochmals von umfangreichen Unterlagen, die zur Entscheidung stehen. Die Arbeitsaufteilung des Büros NRT war so gegliedert, dass ein Mitarbeiter die Stellungnahmen verlas, der andere dann die Abwägungen, sodass sich für den Zuhörer auch stimmlich ein hörbarer Unterschied ergab.

Bedenken seitens des Bundesamtes

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr stellte klar heraus, dass sich der Ort des Vorhabens im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Grafenwöhr befindet. Gleichzeitig wurden Bedenken nach § 14 des Luftverkehrsgesetzes geäußert, weil die Bauwerke eine Höhe von 100 Meter über dem natürlichen Gelände erreichen. Auch wurde deutlich auf die Problematik der Radarüberwachung hingewiesen. Eine Ablehnung könne deshalb nicht ausgeschlossen werden, schreibt das Bundesamt und empfiehlt zur Rechtssicherheit eine informelle Voranfrage einzureichen.

Massive Beeinträchtigung für Natur und Landschaft

Eine fast schon „abendfüllende“ Stellungnahme gab die Untere Naturschützbehörde beim Landratsamt Neustadt/WN ab. Als positiv wertete diese die Änderungen naturschutzrechtlicher Regelungen aufgrund des Klimawandels und des Krieges in der Ukraine. Mehr als deutlich aber schreibt die Untere Naturschutzbehörde, dass sich aus ausschließlich naturschutzfachlicher Sicht an den realen Auswirkungen der Anlagen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild nichts geändert habe. Deshalb stellen nach Meinung der Behörde Windkraftanlagen noch immer eine massive Beeinträchtigung für Natur und Landschaft dar, die auch nicht ausgeglichen werden kann. Ob dies zutreffend ist, sei eine Frage des Einzelfalles, schreibt das Büro NRT in seiner Abwägung. Die Abwägung beinhaltet auch die Aussage, dass im Zuge des weiteren Verfahrens ein ausführliches Artenschutzgutachten als bisher bereitgestellt wird.

Die Untere Naturschutzbehörde bezieht sich auch auf die Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Ersatzhabitaten. Hierzu genüge es nicht, nur pauschale Hinweise auf Schaffung attraktiver Nahrungsflächen zu geben. Als unzureichend bezeichnet die Untere Naturschutzbehörde die Abarbeitung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Umweltbericht, in dem naturschutzfachliche Gesichtspunkte kaum bearbeitet wurden.

OTH Amberg-Weiden
OTH Amberg-Weiden

Zusammenfassend die Erkenntnis der Unteren Naturschutzbehörde, dass bei allen Visualisierungen die Windräder massiv störend und aus Sicht der Behörde durchaus verunstaltend wirken. Ausführlich fordert sie die Thematik „Windkraft im Landschaftsschutzgebiet“ entsprechend abzuarbeiten, damit aus der dafür erlassenen Schutzgebietsverordnung „Oberpfälzer Hügelland“ „keine leere Hülse“ wird. Die Untere Naturschutzbehörde spricht auch den Verfassungsrang an, der sowohl für den Klimaschutz als auch für die von der Windkraft betroffenen Tierarten gilt.

Foto: Walter Beyerlein

Diskussion im Marktgemeinderat

Diese Abwägungen, wie auch bei allen weiteren Stellungnahmen zu den Äußerungen der weiteren Fachbehörden, wurden vom Marktgemeinderat jeweils mit den Gegenstimmen von Josef Scheidler und Wolfgang Schraml (beide CSU) angenommen. Sonja Reichold (Grüne) erklärte, dass sie sich in keinster Weise an der Verunstaltung des Landschaftsbildes verantwortlich fühle. Sonja Reichold bittet vielmehr, das Ergebnis des demokratischen Ratsbegehrens anzuerkennen und sich an Wahr- und Klarheiten zu halten.

Es sei auch nicht bewiesen, dass gesundheitliche Probleme die direkte Ursache in den Windrädern haben, sondern eher die Angst vor diesen Windrädern eine Krankheit hervorrufe. Josef Scheidler hinterfragte, ob es Sinn mache, dass die Firma NRT, die den Umweltbericht erstellt habe, auch die Abwägungen vorschlage.

Von den weiteren beteiligten Sachgebieten des Landratsamtes Neustadt/WN wurden auch die Probleme „Einschränkung der Jagdausübung“, verstärkter Verkehr durch Baustellenfahrzeuge, später auch beim möglichen Bestehen der Windräder durch Touristen, im Besonderen aber die Problematik Schallimmissionsschutz, Schattenwurf, Eiswurf und Brandschutz angesprochen. Auch fordert die Bürgerenergie entsprechende Gutachten einschließlich Schattenwurfprognosen erstellen zu lassen.

Zahlreiche Stellungnahmen

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Tirschenreuth-Weiden sieht bei Errichtung der Windräder nur einen punktuellen Flächenverbrauch. Der Bayerische Bauernverband bittet bei der Inanspruchnahme von Ausgleichsflächen möglichst zurückhaltend zu sein. Der BUND Naturschutz spricht sich aus, bereits bei der Änderung des Flächenutzungsplanes möglichst ortsnahe Ausgleichsflächen aufzuzeigen.

Der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e. V. (VLAB) pauschaliert, wie es in der Abwägung zum Ausdruck kommt, seine Beurteilungen zum Natur- und Denkmalschutz sowie zum Landschaftsbild. Ausdrücklich teilt der Markt Parkstein die gesamte rechtliche Bewertung durch den VLAB nicht und nimmt davon nur Kenntnis, wie im Sachvortrag dargestellt wird.

Gegen 22 Uhr genehmigte sich der Marktgemeinderat eine kleine Verschnaufpause, um dann über weitere 33 Einwendung und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zu befinden. Bis auf die Stellungnahme der Bürgerinitiative „Windparkfreie Heimat Parkstein“, herrschte bei den Äußerungen Anonymität. Nur einmal war von einer nicht genannten Person die Örtlichkeit eines von ihr erworbenen Anwesens nicht gestrichen worden, kein Fehler, sondern der Sachentscheidung dienlich, wie Matthias Gebhardt meinte.

Beeinträchtigung von Menschen durch Infraschall ausgeschlossen

Die Stellungnahmen waren hinsichtlich Schädigungen von Menschen, Tier, Natur und Heimat oftmals deckungsgleich. In der Abwägung wurde eine spürbare Beeinträchtigung von Menschen durch Infraschall, ausgehend von den Windrädern ausgeschlossen, weil diese zu weit entfernt von einer Wohnbebauung stünden. „Das Öffnen einer Türe bewirkt auch einen Infraschall“, meinte Sonja Reichold (Grüne).

Hinterfragt wurden in den Einwendungen auch die Rentabilität der Windkraftanlagen. Dieser Nachweis müsse bei der Ausweisung eines Sondergebietes für Windenergie auf der Planungsebene eines Flächennutzungsplanes nicht erbracht werden, lautete die Abwägung. Vorgehalten wurde dem Markt Parkstein, nachweislich mit mehreren Millionen Euro die PV-Anlagen in Theile und Am Hardt vorfinanziert zu haben.

Weitere Einwendungen der BI bezogen sich auf die negativen Beeinflussungen von Waldboden sowie Grundwasser und Oberflächengewässer, die Mehrung von Wildunfällen, die Beeinträchtigung von Flugrouten von Zugvögeln und von Windrädern verursachte Trockenheit in der Umgebung dieser Bauwerke. Gefordert wurde vom Markt Parkstein auch ein Immobiliengutachten, um mögliche Schäden durch den Schall festhalten zu können. Angesprochen wurde auch der noch nicht genannte und bis zum 14. Juli 2023 auch nicht bekannte Einspeisepunkt. Brandgefahren, die Versiegelung von Boden, Eiswurfgefahr und Schattenwurf waren weitere Problempunkte, die in dem Schreiben aufgeführt waren.

Keine Alternativstandorte?

Vorgehalten wird dem Markt Parkstein, sich nicht um Alternativstandorte bemüht zu haben. Hierzu gibt die Abwägung mit der Aussage, dass das Gebiet „Großer Hengst“ inmitten eines Waldes gewesen wäre, eine klare Meinung. In Frage stellt die Bürgerinitiative auch den wirtschaftlichen Nutzen der Windräder, bei denen der Stillstand laut der Einwendungen zur Normalität gehöre. Auch fordert die Bürgerinitiative entsprechende Gutachten einschließlich Schattenwurfprognosen erstellen zu lassen.

In den weiteren anonymen Einwendungen wird auf die Verschandelung des Basaltkegels, die Verminderung des Wertes von Eigentum, Waldbrandgefahr, auf die Missachtung der Fledermauspopulation, auf die Missachtung der Interessen der US-Armee und auf die Vernichtung des Schulbiotops hingewiesen. Bei der Abwägung wurde auf Vorschlag der Referenten Bezug auf vorher beschlossene Textbausteine für vergleichbare Einwendungen genommen.

Bürgermeister Reinhard Sollfrank nutzte die Sitzung auch für den Hinweis gegenüber der Bevölkerung, dass die Verantwortlichen der Bürgerenergie keine Entschädigung erhalten. Dazu hängte der Bürgermeister ein unüberhörbares „bis dato“ an. Mit 12:2 Stimmen beschloss der Marktgemeinderat die erneute Auslegung der Planunterlagen bei gleichzeitiger nochmaliger Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.