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MSR Bertelshofer
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Neue Grundsicherung ersetzt Bürgergeld - 2.900 Familien in Weiden und Neustadt/WN betroffen

Weiden. Zum 1. Juli 2026 startet die neue Grundsicherung und ersetzt das Bürgergeld. Das Jobcenter Weiden-Neustadt ist vorbereitet. Betroffen sind 5.120 Menschen in 2.930 Familien.

Weiden. Zum 1. Juli 2026 startet die neue Grundsicherung und ersetzt das Bürgergeld. Das Jobcenter Weiden-Neustadt ist vorbereitet. Betroffen sind 5.120 Menschen in 2.930 Familien.
Symbolfoto: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Neue Grundsicherung ersetzt Bürgergeld - 2.900 Familien in Weiden und Neustadt/WN betroffen

Das Jobcenter Weiden-Neustadt und seine 90 Mitarbeiter haben sich in den vergangenen Wochen mit umfangreichen Schulungen auf die Umsetzung der Reform der Grundsicherung vorbereitet. Zum 1. Juli 2026 löst das Grundsicherungsgeld das bisherige Bürgergeld ab. Die Umstellung betrifft in Weiden-Neustadt 5.120 Personen in 2.930 Familien.

Mit der Einführung der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende werden Solidarität und Eigenverantwortung ausbalanciert. „Fördern und Fordern bleibt der Kern in der neuen Grundsicherung. Unser wichtigstes Ziel ist unverändert, Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen. Hier setzen wir künftig noch stärker auf Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung“, erläutert Geschäftsführer Stefan Erndt. Die Verbindlichkeit für Leistungsbeziehende wird dadurch erhöht, dass die Regelungen zum Kooperationsplan zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten klarer geregelt werden. Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen werden in Höhe und Dauer auf 30 Prozent für drei Monate vereinheitlicht. Personen, die sich Terminen im Jobcenter hartnäckig verweigern, kann das Jobcenter nach drei Meldeversäumnissen ihnen die Leistungen vollständig entziehen.

Arbeitsvermittlung wird gestärkt

Die Arbeitsvermittlung im Jobcenter wird durch die Klarstellung des Vermittlungsvorrangs gestärkt. Ferner kann das Jobcenter zukünftig eine Vollzeittätigkeit einfordern und früher als bisher die Tragfähigkeit einer Selbstständigkeit überprüfen. Erziehende werden bereits nach 14 Monaten wieder in Vermittlungsbemühungen einbezogen, und die Beratungskräfte im Jobcenter beraten ihre Kundinnen und Kunden noch enger getaktet.

Das Jobcenter erhält mehr Spielraum bei der Förderung seiner Kundinnen und Kunden. So wird die Arbeitgeberförderung bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erweitert und der Förderansatz „Arbeit statt Leistungsbezug“, der sogenannte Passiv-Aktiv-Transfer, gesetzlich verankert. Auch kann das Jobcenter noch freier als bisher neue Instrumente vor Ort in seinem Zuständigkeitsbereich entwickeln und erproben.

Zugang zum Leistungsbezug und Kosten der Unterkunft

Der Zugang in den Leistungsbezug wird neu geregelt. Die einjährige Karenzzeit für Vermögen wird abgeschafft, und die Höhe des geschützten Schonvermögens an das Lebensalter geknüpft. Unverhältnismäßig hohe Wohn- und Heizkosten werden nicht mehr übernommen, und es wird eine Obergrenze (das 1,5-Fache der Angemessenheitsgrenze) bereits während der Karenzzeit eingeführt.

Sozialleistungsmissbrauch soll zukünftig durch die rechtlichen Änderungen wirksamer bekämpft werden. Zur Vermeidung oder Eindämmung des Mietwuchers kann eine Quadratmeterhöchstmiete eingeführt werden. Auch Arbeitgeber haften künftig mit für rechtswidrig erbrachte Leistungen des Jobcenters. Das Jobcenter hat zukünftig eine Meldepflicht an den Zoll bei Verdacht auf Schwarzarbeit, und die Bundesagentur für Arbeit gründet bundesweit überregionale Kompetenzzentren zur Bekämpfung des organisierten Leistungsmissbrauchs.

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Schutzbedürftige Personengruppen im Fokus

Bei allen Neuregelungen werden die Belange von schutzbedürftigen Personengruppen wie psychisch Kranken, Familien und Kindern besonders berücksichtigt.

Allgemeine Informationen zum Jobcenter Weiden-Neustadt

Im Mai 2026 bezogen in der Stadt Weiden und im Landkreis Neustadt/WN 5.120 Personen in 2.930 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Davon waren 3.890 Personen erwerbsfähig. 1.230 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder sonstige Personen. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.

Das Jobcenter Weiden-Neustadt mit seinen 90 Beschäftigten zahlt für in der Stadt Weiden und im Landkreis Neustadt/WN wohnende Personen das Bürgergeld beziehungsweise ab 1. Juli 2026 das Grundsicherungsgeld aus.

Das Jobcenter Weiden-Neustadt organisiert berufliche sowie soziale Teilhabe, begleitet bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützt mit Förderangeboten den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung.

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