Neues Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Kirchenthumbach
Neues Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Kirchenthumbach
Nun sieht der Marktgemeinderat „Licht am Ende des Tunnels“. Für die im Nordosten des Marktes geplante Umgehungsstraße war bereits in den 1960er Jahren eine grobe Linienführung festgelegt und Grundstücke im Rahmen der Flurbereinigung erworben worden. Hoffnungen auf eine jetzt zügige Realisierung des Projekts weckte der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2015. Ein Trugschluss. Nach Klagen kassierte das Verwaltungsgericht Regensburg die Planung mit Urteil vom 7. Juni 2018. Die Richter forderten weitere Untersuchungen zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte und eine Prüfung weiterer Abrück-Varianten vom Siedlungsbereich.
Zufriedene Marktgemeinderäte
Für die Straßenplaner des Staatlichen Bauamtes Amberg-Sulzbach eine besondere Herausforderung, die jetzt offensichtlich zumindest die Kirchenthumbacher Marktgemeinderäte zufriedenstellt. „Wir sind positiv überrascht“ urteilte Richard Götz, Sitzungsleiter Ewald Plößner sieht viele Wünsche berücksichtigt und auch Jürgen Geyer zeigte sich „nach über 60 Jahre geduldigem Warten auf eine vernünftige Planung“ zufrieden. Doch der Reihe nach.
In die Ratssitzung kam Bauamtschef Tobias Bäumler persönlich, um mit seinem Mitarbeiter Frank Viehmann das neue Planungskonzept zu erläutern – ein Werk, das im Text des Genehmigungsverfahrens mit 100 Seiten begründet wird. Auf der Grundlage der bereits vom Freistaat erworbenen Trassengrundstücke erklärten die Straßenplaner in ihrer Präsentation das „nach sorgfältiger Abwägung“ überarbeitete Varianten-Konzept mit der wichtigen Schlussfolgerung einer deutlich vom Ortsrand abgerückten Linienführung.
Einer Umgehungsspange mit einer Baulänge von 750 Metern, beginnend mit einem neuen fünfarmigen Kreisverkehr im Nordwesten und endend mit einem Anschlussknoten an die B 470. Einschließlich der Bestandsanpassungen beträgt die Gesamtlänge der Baustrecke 1100 Meter.
Mehr Abstand zum Ortsrand
Für die neue Streckengestaltung kennzeichnend ist die größere räumliche Distanz zum Ortsrand, ein Lärmschutzwall zur Verbesserung der Immissionswerte und ein nur einseitiger Anschluss der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Fronlohe ohne Mehrlängen und deutlich geringeren Eingriffen in das Lohweihergebiet und von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Als weitere Bewertungskriterien nannte Bauoberrat Viehmann die Eingriffsminimierung in wertvolle Naturräume, die Reduzierung von Eingriffen in Fremdgrund, eine Unterbrechung der Kapellenstraße mit Versatzlösung, mehr Verkehrssicherheit und eine möglichst kostensparende Gesamtlösung beim Bau und Unterhalt.
Die Baukosten schätzt das Staatliche Bauamt bei einem Baukostenindex 2022 auf knapp sechs Millionen Euro. Eine Abwägung, die in eine Vorzugsvariante mit dem besten Gesamtergebnis mündete, wie Frank Viehmann zusammenfassend feststellte.
Kein durchgehender Radweg
Die Planung berücksichtigt zudem einen neuen Geh- und Radweg bis zur Einmündung der GVS Fronlohe, einschließlich Querungshilfen. Auf weitergehende Wünsche zur Fortsetzung der Radwegführung bis zum Kreisverkehr müsse im Rahmen der Planfeststellung wegen sonst notwendiger Eingriffe in Privatgrund verzichtet werden, bedauerten die Vertreter des Staatlichen Bauamtes. Hiervon unberührt bleibe die Möglichkeit, Planung und Bau einer späteren Geh- und Radwegfortsetzung entlang der S 2120 über die GVS Fronlohe mit einem eigenen Projekt fortzusetzen.
Nicht mehr im Planungskonzept enthalten ist zudem eine weitere ursprünglich vorgesehene Radwegführung entlang der S 2120. Viehmann verwies auf eine Intervention des Bayerischen Obersten Rechnungshofes, dem eine Radwegtrasse in 60 Meter Abstand zur Lindenstraße nicht vermittelbar gewesen sei.
Auf Anfrage von Marco Streit zur künftigen Verkehrsberuhigung verwies Bauamtsleiter Tobias Bäumler auf die Zuständigkeit des Landratsamtes. Auch die Straßenbeleuchtung sei nicht Teil der Straßenbaulast des Freistaates. Zur Errichtung eines durchgehenden Radweges entlang der künftigen Ortsumgehung setzt Bürgermeister Ewald Plößner auf einen langen Atem. „Da ist Geduld gefragt“.
Hoffnung auf eine baldige Realisierung des Gesamtprojekts machte der Bauamtschef mit der Feststellung: „Die Planung in Kirchenthumbach ist im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Bauamtes Amberg-Sulzbach am weitesten fortgeschritten“. Mit einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss rechnet Tobias Bäumler in 2025.
Hintergrund
- Erste Überlegungen im Zuge der Flurbereinigung im Jahr 1964
- Seit 2011 in der ersten Dringlichkeitsstufe des Staatsstraßenbaues
- Planung seit 2014
- Das Verwaltungsgericht Regensburg kippt die Planfeststellung der Regierung vom 30. Oktober 2015 mit Urteil vom 7. Juni 2018 und fordert weitere „Abrück-Varianten“
- Länge der Baustrecke mit Anbindungen zirka 1,1 Kilometer
- Auch ein fünfarmiger Kreisverkehr soll gebaut werden
- Mit dem Bau der Ortsumgehung verringert sich das Verkehrsaufkommen im Ortskern laut Verkehrsprognose bis 2035 um zirka 37 Prozent.
- Die unerwünschte „Schleichroute“ durch die Lindenstraße und die Nickelseestraße entfällt.
Die eingeleitete Planfeststellung für das Bauvorhaben liegt zur allgemeinen Einsicht bis 14. Februar im Kirchenthumbacher Rathaus aus.
Hier ist sie auch online veröffentlicht.




