Schablone erleichtert Sehbehinderten Urnengang
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Schablone erleichtert Sehbehinderten Urnengang
Weiden. Bei den Bundestagswahlen am 24. September können Blinde sowie Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung ihre Stimme mit Hilfe einer Stimmzettelschablone eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Die Schablone, die es auch im Wahlkreis Weiden gibt, ermöglicht es damit, selbstständig und anonym zu wählen.
“Die Stimmzettel weisen rechts oben eine Lochung auf. Diese Kennzeichnung dient als Orientierungshilfe für das seitenrichtige Einlegen des Stimmzettels in Schablonen, die blinde oder sehbehinderte Wähler benutzen dürfen”, erklärt Norbert Schmieglitz von der Pressestelle der Stadt Weiden.
Schablone wird mit der Post zugesandt
Wahlberechtigte Mitglieder des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes mit Sitz in München erhalten die Stimmzettelschablone vor der Wahl automatisch per Post zugesandt. Erläuterungen für deren richtige Anwendung sind auf einer Audio-CD enthalten, die zusammen mit der Schablone ausgegeben wird. Blinde und Sehbehinderte, die nicht Mitglied im Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. sind, können die Wahlschablone und Informations-CD dort kostenfrei bestellen.
“Die Schablone kann sowohl für die Briefwahl als auch für die Stimmabgabe im Wahllokal Verwendung finden. Allerdings liegen im Briefwahlbüro im Neuen Rathaus und in den einzelnen Urnenwahllokalen keine Schablonen aus. Die Wahlschablone ist von den Betroffenen eigenständig mitzubringen”, erklärt Schmieglitz.
Bei der Wahl ist eine Hilfsperson erlaubt
Darüber hinaus besteht im Urnenwahllokal oder bei der Briefwahl die Möglichkeit, sich durch eine Hilfsperson unterstützen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Wähler nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden und darf – soweit erforderlich – gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen. Sie ist zur Verschwiegenheit der durch die Hilfestellung erlangten Kenntnisse verpflichtet.
Für weitere Fragen zur Verwendung von Stimmzettelschablonen steht der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund unter der Telefonnummer 089/55988-120 zur Verfügung.




