Grundsteuerreform 2025 bringt wenig Neues für Neustadt
Grundsteuerreform 2025 bringt wenig Neues für Neustadt
In Neustadt tritt eine Neuregelung der Grundsteuer in Kraft. Das bringt Veränderungen für die Grundstückseigentümer mit sich. Die Hebesatzsatzung, die ab dem 1. Januar 2025 gilt, sorgt für Gesprächsstoff in der Gemeinde.
Grundsteuerreform 2024 und ihre Auswirkungen
Der Grund für die Umstellung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die bisherige Berechnungsgrundlage mit sogenannten Einheitswerten wurde als verfassungswidrig eingestuft. “Veraltete Werte und Ungleichbehandlung wurden angekreidet.” Ab 2025 gilt daher für Bayern, einschließlich Neustadt, ein neues Berechnungsmodell. Dieses Flächenmodell berücksichtigt nicht mehr die Wertsteigerung der Immobilien. Für die Neustädter bedeutet dies praktisch, dass die Grundsteuer nicht mehr allein durch steigende Immobilienpreise anwachsen kann.
Was ändert die neue Hebesatzsatzung?
Die Neuregelung sieht einen Hebesatz von 270 v. H. vor, was im Vergleich zum derzeitigen Satz von 330 v. H. eine Senkung um circa 18 Prozent darstellt. Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den Gemeinden festlegen. Er beeinflusst direkt, wie viel Grundsteuer gezahlt werden muss. Jede Gemeinde kann den Hebesatz individuell anpassen. “Jede Gemeinde kann den Hebesatz individuell festlegen. Dieser kann also von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Je höher der Hebesatz, desto mehr Grundsteuer muss gezahlt werden.”
Geringe Auswirkungen trotz Senkung des Hebesatzes
Trotz der Senkung erwarten die Grundstückseigentümer in Neustadt keine signifikanten Änderungen bei den zu zahlenden Beträgen. “Trotz der Senkung des Hebesatzes, wirkt sich dies nur minimal auf die Grundsteuerbeträge, die Neustädter Grundbesitzer zu zahlen haben, aus.” Der Grund dafür ist die Anhebung des Grundsteuermessbetrags durch das Bayrische Landesamt für Steuern. Auf Basis der von den Finanzämtern ermittelten Bemessungsgrundlage kann es sogar zu individuellen Erhöhungen der Grundsteuerbeträge kommen.
Informationen zur neuen Hebesatzsatzung, die am 10. September 2024 veröffentlicht wurde, finden Interessenten auf der Website der Stadt Neustadt. Zudem steht auf Youtube ein Erklärfilm des Finanzministeriums zur Verfügung, der über die Grundsteuerreform informiert. Weitere Einzelheiten sind auch unter Neustadt aktuell auf der städtischen Homepage abrufbar.


