OTH Amberg-Weiden
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Arbeitsreicher Wochenstart bei der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus

Waidhaus. Im Rahmen der Schleierfahndung kontrollierten die Beamten der Grenzpolizei am Montag gegen 9.30 Uhr, an der A6 in Fahrtrichtung Tschechien, Höhe Vohenstrauß den Fahrer eines Kleintransporters.

Arbeitsreicher Wochenstart bei der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus

Symbolfoto: Bundespolizei

Waidhaus. Im Rahmen der Schleierfahndung kontrollierten die Beamten der Grenzpolizei am Montag gegen 9.30 Uhr, an der A6 in Fahrtrichtung Tschechien, Höhe Vohenstrauß den Fahrer eines Kleintransporters. Bei genauerer Überprüfung konnten die Beamten eine geringe Menge Marihuana im Fußraum des Wagens auffinden. Nach einer Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz konnte er seine Fahrt fortsetzten.

Ebenfalls am Montag gegen 12.30 Uhr, kontrollierten die Beamten auf der Staatsstraße, Höhe Waidhaus, einen Wagen. Im Fußraum hinter dem Fahrersitz befanden sich diverse unerlaubte Feuerwerkskörper, die der Fahrer kurz zuvor in Tschechien gekauft hat. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Sprengstoffgesetz.

Am selben Tag kontrollierten die Fahnder gegen 13.45 Uhr an der A6 in Fahrtrichtung Tschechien, auf einem Parkplatz bei Pleystein, einen rumänischen Staatsbürger. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann (57) ein Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bestand. Er konnte die Schulden nicht bezahlen und wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Tag und Nacht wachsam

Ein weiterer Autofahrer fiel den Fahndern am frühen Nachmittag auf. Er fuhr die A 6 in Fahrtrichtung Inland. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurde durch die kontrollierenden Beamten eine unerlaubte Feuerwerksbatterie aufgefunden. Nach einer Anzeige nach dem Sprengstoffgesetz konnte er seine Fahrt fortsetzten.

In den Abendstunden, kontrollierten die Schleierfahnder einen Rumänen, der in das Bundesgebiet einreisen wollte. Gegen den Mann (44) bestand ein Haftbefehl. Da er ausreichend Bargeld dabei hatte, konnte er durch Zahlung von etwa 1750 Euro einer Haftstrafe zu entgehen.

In der Nacht auf Dienstag fiel den Fahndern ein französischer Wagen auf. Der wurde durch den rumänischen Fahrzeugführer kurz vorher in Frankreich gekauft. Eine Haftpflichtversicherung schloss er jedoch dabei nicht ab. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz für ausländische Kraftfahrzeuge.

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Ebenfalls in der Nacht auf Dienstag erfolgte eine Schleierfahndungskontrolle an der A6 in Fahrtrichtung Tschechien, Nähe Pleystein. Im Fahrzeug mit moldauischer Zulassung befanden sich zwei moldauische Staatsangehörige, die sich bereits seit Monaten ohne erforderlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhielten. Beide machten sich wegen illegalem Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel strafbar.