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Autofahrer baute unter erheblichem Alkoholeinfluss zwei Unfälle

Weiden. Am späten Montagabend verursachte ein 25-Jähriger gleich zwei Unfälle. Nachdem er auf in der Weidener Frühlingstraße gegen eine Gartenmauer fuhr setzte er seine Fahrt fort und beschädigte ein entgegenkommendes […]

Weiden. Am späten Montagabend verursachte ein 25-Jähriger gleich zwei Unfälle. Nachdem er auf in der Weidener Frühlingstraße gegen eine Gartenmauer fuhr setzte er seine Fahrt fort und beschädigte ein entgegenkommendes […]
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Autofahrer baute unter erheblichem Alkoholeinfluss zwei Unfälle

Weiden. Am späten Montagabend verursachte ein 25-Jähriger gleich zwei Unfälle. Nachdem er auf in der Weidener Frühlingstraße gegen eine Gartenmauer fuhr setzte er seine Fahrt fort und beschädigte ein entgegenkommendes Auto. Die Polizei stellte den Unfallverursacher später in seiner Wohnung und stellte beim Fahrer einen erheblichen Promillewert fest. 

Zu einer nicht ganz alltäglichen Verkehrsunfallflucht kam es gestern gegen 22.30 Uhr zunächst in der Frühlingstraße. Ein vorerst unbekannter Fahrzeugführer fuhr dort vom Weidingweg her kommend auf schneebedeckter Fahrbahn gegen eine Gartenmauer. Anschließend stieg der Fahrer kurz aus, begutachtete den offensichtlich geringfügig entstandenen Sachschaden und setzte anschließend seine Fahrt fort. In der Jägerstraße verursachte schließlich einen weiteren Unfall. Hier fuhr er gegen das Auto eines entgegenkommenden 25-jährigen Weideners und beschädigte diesen an der Fahrerseite. Anschließend fuhr der Unfallverursacher nach Hause und stellte sein Fahrzeug in der Garage ab.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen trafen die Beamten den 25-jährigen Unfallverursacher in seiner Wohnung an und nahmen ihn vorläufig fest. Im Rahmen der weiteren Überprüfung stellte sich heraus, dass der junge Mann mit einem Wert von mehr als 1,7 Promille erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde eine Blutentnahme durchgeführt und die Fahrerlaubnis des Unfallfahrers sichergestellt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich nach Schätzungen auf mehr als 4.000 Euro. Es kam zu keinem Personenschaden. Dem Übeltäter blühen weitere Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

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