Bundespolizei sichert Waffen bei Grenzkontrollen in Waidhaus

Bundespolizei sichert Waffen bei Grenzkontrollen in Waidhaus
Beamte der Bundespolizei Waidhaus kontrollierten am 5. Mai Fahrzeuge an den Grenzübergängen bei Waidhaus und Waldsassen und fanden dabei mehrere verbotene Waffen. Dabei stellten die Einsatzkräfte gezielt Reisegepäck und Fahrzeuge von Einreisenden aus Tschechien auf verbotene Gegenstände hin. Die Maßnahmen führten zu Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.
Waffenfunde bei Kontrollen an der Autobahn A6 und in Waldsassen
An der Autobahn A6 bei Waidhaus kontrollierten die Beamten einen 20-jährigen Deutschen, der mit seinem Auto aus Tschechien einreiste. Der Mann gab bereitwillig an, „auf der Rücksitzbank ein Luftgewehr transportiert zu haben. Die Einsatzkräfte prüften das Gewehr und stellten fest, dass es lose und zugriffsbereit auf den Sitzen lag sowie entgegen den waffenrechtlichen Bestimmungen nicht in einem geschlossenen Behältnis aufbewahrt war. Bei der Durchsuchung des Reisegepäcks entdeckten sie drei Dosen mit jeweils mehreren Hundert Schuss Luftgewehrmunition. Er behauptete, „das Gewehr und die Munition in Polen gekauft zu haben“. Da er keine erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis besaß, beschlagnahmten die Beamten das Gewehr und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
In Waldsassen erwischten die Beamten am gleichen Tag einen 18-jährigen Deutschen als Beifahrer in einem Auto, der aus Tschechien einreiste. Bei der Durchsuchung fanden sie in einer Tasche im Kofferraum ein Elektroimpulsgerät ohne Prüfzeichen sowie ein Springmesser mit einer beidseitig geschliffenen Klinge. Die Einsatzkräfte beschlagnahmten die Gegenstände und leiteten auch in diesem Fall ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Alle sichergestellten Gegenstände führten die Beamten in die Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion Waidhaus. Die Ermittlungen gegen die beiden Deutschen dauern an und richten sich gegen den unerlaubten Besitz beziehungsweise das Verbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen über die Grenze. Behördliche Entscheidungen über weitere Maßnahmen stehen noch aus.


