Bundespolizei stoppt 230 Kilogramm illegale Pyrotechnik in Waidhaus

Bundespolizei stoppt 230 Kilogramm illegale Pyrotechnik in Waidhaus
Waidhaus – Am Dienstagabend (26. November) haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen am ehemaligen Grenzübergang der Bundesstraße 14 in Waidhaus ein bis unter das Dach voll beladenes Auto gestoppt. Die Polizisten stellten dabei rund 230 Kilogramm erlaubnispflichtige und verbotene Pyrotechnik sicher und leiteten Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Am Dienstagabend kontrollierten Bundespolizisten im Stadtgebiet Waidhaus ein aus Tschechien eingereistes Auto. Am Steuer und auf dem Beifahrersitz saßen zwei 32 und 41 Jahre alte Männer aus den Niederlanden. Bereits beim Öffnen des Kofferraums erkannten die Beamten, dass das Fahrzeug bis in die Reserveradmulde hinein mit Feuerwerkskörpern beladen war. Unter mehreren Decken lagen große Mengen Pyrotechnik, die eindeutig den in Deutschland verbotenen Kategorien drei und vier zuzuordnen waren.
Die Bundespolizisten stellten außerdem fest, dass die beiden Männer keinerlei sprengstoffrechtliche Berechtigungen vorweisen konnten. Nach eigener Aussage wollten sie das Feuerwerk für Familie und Freunde mitbringen. Die Auswertung der sichergestellten Gegenstände ergab ein Gesamtgewicht von 230 Kilogramm brutto, was einer Nettoexplosivmasse von 28 Kilogramm entspricht.
Sicherheitsleistung und Strafverfahren
Die Beamten stellten sämtliche Pyrotechnik sicher und erhoben nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Weiden von jedem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro. Die Bundespolizei leitete nun Strafanzeigen wegen gemeinschaftlichen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz ein.
Nachdem die formal erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen waren, durften die beiden Niederländer ihre Reise ohne die verbotene Fracht fortsetzen.
Die Bundespolizei warnt vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern in Tschechien
Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus warnt eindringlich davor, verbotene oder erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper in Tschechien zu erwerben. Der vermeintlich günstige Einkauf auf grenznahen Märkten endet immer wieder mit einer Strafanzeige.
Allein im Jahr 2024 stellten die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus über 800 Kilogramm illegale Pyrotechnik sicher. Darunter waren Böller, Raketen, Tischfeuerwerke und Kugelbomben.
Das Angebot an den tschechischen Marktständen ist groß und verlockend: Böller mit Namen wie „Salute” oder „La Bomba” werden dort zu niedrigen Preisen verkauft. Doch viele dieser Produkte sind in Deutschland verboten und unterliegen den strengen Vorschriften des Sprengstoffgesetzes.
Was ist erlaubt – und was nicht?
In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind. Sie sind an einer CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Registriernummer sowie Gebrauchshinweisen in deutscher Sprache erkennbar.
Feuerwerkskörper ohne gültiges Prüfzeichen bergen erhebliche Risiken. Selbst bei sachgemäßer Anwendung können mangelhafte Verarbeitung und der Einsatz von Industriesprengstoff zu schwersten Verletzungen führen. Immer wieder kommt es zu abgerissenen Fingern oder Händen.
Pyrotechnische Gegenstände sind in vier Kategorien eingeteilt:
- F1: Kleinstfeuerwerke wie Tischfeuerwerke, Knallerbsen oder Wunderkerzen sind erlaubnisfrei.
- F2: Böller und Raketen, die mit BAM- und CE-Zulassung versehen sind – ebenfalls erlaubnisfrei.
- F3 und F4: Großfeuerwerke und besonders starke Knallkörper, die nur mit sprengstoffrechtlicher Erlaubnis verwendet werden dürfen.
Die Einfuhr, Lagerung oder Nutzung der Kategorien F3 und F4 ohne entsprechende Genehmigung stellt einen strafbaren Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar.
Achtung: Gefälschte Prüfzeichen sind im Umlauf
Selbst bei Produkten der Kategorien F1 und F2 kursieren zunehmend gefälschte BAM- und CE-Kennzeichnungen. Diese Fälschungen sind oft nur schwer zu erkennen. Auch in solchen Fällen droht ein Strafverfahren – mit empfindlichen Geldstrafen von mehreren Tausend Euro.
Die Bundespolizei rät daher dringend, Feuerwerkskörper ausschließlich im legalen Handel in Deutschland zu erwerben. Nur dort ist gewährleistet, dass die Produkte geprüft und sicher sind.




