Das wird teuer für einen betrunkener E-Scooter-Fahrer
Grafenwöhr. Am Montagabend kontrollierte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Eschenbach einen Mann (31), der mit seinem E-Scooter im Stadtgebiet unterwegs war. Nachdem die Beamten Alkoholgeruch feststellten, wurde bei dem Mann ein Atemalkoholtest durchgeführt.
Das wird teuer für einen betrunkener E-Scooter-Fahrer
Das Ergebnis lag über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert von 0,25 mg/l. Zudem hatte der E-Scooter Fahrer vor einigen Wochen seinen Führerschein bei der Polizei abgegeben, um ein einmonatiges Fahrverbot anzutreten. Aufgrund des Fahrverbotes darf er keine Kraftfahrzeuge, somit auch keinen E-Scooter, im Straßenverkehr führen.
Neben einer Bußgeldanzeige erwartet den jungen Mann deshalb eine Strafanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz wegen Fahrens trotz Fahrverbot.


