OTH Amberg-Weiden
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Erfolgreicher Fahndungstag: Pyrotechnik und Haftbefehle

Waidhaus. Bundespolizisten vollstreckten drei Haftbefehle, sicherten sieben Kilogramm Pyrotechnik und führten Ermittlungen wegen Waffen- und Sprengstoffgesetzverstößen durch. Ein Bulgare entging dem Gefängnis, während andere Straftäter ihre Justizschulden beglichen bzw. Haftstrafen antraten.

Waidhaus. Bundespolizisten vollstreckten drei Haftbefehle, sicherten sieben Kilogramm Pyrotechnik und führten Ermittlungen wegen Waffen- und Sprengstoffgesetzverstößen durch. Ein Bulgare entging dem Gefängnis, während andere Straftäter ihre Justizschulden beglichen bzw. Haftstrafen antraten.
Sichergestellte Pyrotechnik. Foto: Bundespolizei

Erfolgreicher Fahndungstag: Pyrotechnik und Haftbefehle

Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus hatten einen arbeitsreichen Donnerstag. Sie vollstreckten drei Haftbefehle und stellten sieben Kilogramm Pyrotechnik sicher. Zusätzlich fanden sie ein verbotenes Elektroimpulsgerät. Die Funde führten zu Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. Ein gesuchter Straftäter musste daraufhin in der Justizvollzugsanstalt Weiden untergebracht werden.

Erfolgreiche Fahndungsergebnisse

Ein Bulgare, 48 Jahre alt, stand wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe von 9.000 Euro für Steuerhinterziehung auf der Fahndungsliste. Der Haftbefehl wurde an der Autobahn A6 bei Waidhaus vollstreckt. Ein Bekannter des Bulgaren übernahm die Zahlung der Schulden, womit der Gefängnisaufenthalt abgewendet wurde.

Ebenfalls gefasst wurde ein 54-jähriger Rumäne. Er schuldete der Justiz 1.700 Euro wegen Trunkenheit im Verkehr und unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Da er nicht zahlen konnte, muss er nun eine zweimonatige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Außerdem konnte ein wegen Diebstahls gesuchter 28-jähriger Rumäne an der Kontrollstelle der Bundespolizei seine offene Geldstrafe von 500 Euro begleichen und somit einer Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.

Sicherstellung von Pyrotechnik und Elektroschocker

In Waldsassen entdeckten Fahnder im Kofferraum eines Autos sieben Kilogramm erlaubnispflichtiger Feuerwerkskörper und einen Elektroschocker. Da die zwei deutschen Besitzer, 20 und 23 Jahre alt, keine Einfuhrerlaubnis für die Pyrotechnik hatten und der Elektroschocker in Deutschland verboten ist, wurden beide Gegenstände beschlagnahmt. Die jungen Männer müssen nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Die Aktionen der Bundespolizei verdeutlichen die fortwährende Wachsamkeit bei der Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und der Gewährleistung der Sicherheit. Die Sicherstellung gefährlicher Gegenstände und die Vollstreckung von Haftbefehlen spielen dabei eine wesentliche Rolle.

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