Festnahme eines zehnfach (!) Gesuchten an Autobahn A6 bei Waidhaus

Festnahme eines zehnfach (!) Gesuchten an Autobahn A6 bei Waidhaus
Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus nahmen in der Nacht von Montag auf Dienstag an der Grenzkontrollstelle an der A6 einen gesuchten Straftäter fest. Die Kontrolle traf den als Passagier eines Fernreisebusses aus Tschechien einreisenden 56-Jährigen, gegen den insgesamt zehn Fahndungsnotierungen bestanden. Zu den Vermerken zählten ein Untersuchungshaftbefehl, ein Vollstreckungshaftbefehl sowie acht weitere Ausschreibungen verschiedener Behörden zur Aufenthaltsermittlung.
Haftbefehle, offene Geldforderung und mutmaßliche Gewalttaten
Die Staatsanwaltschaft hatte den Vollstreckungshaftbefehl aufgrund einer Verurteilung des Amtsgerichts Chemnitz aus dem Januar 2024 veranlasst. Das Gericht hatte den Tschechen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt; einschließlich der Verfahrenskosten waren noch 531 Euro offen. Der Mann beglich den geforderten Betrag bei den Bundespolizisten und verhinderte damit die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe.
Gleichzeitig bestand gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Nach Angaben der Ermittler soll der 56-Jährige im Juni 2024 auf dem Bahnhofsvorplatz in Chemnitz mit einer Trennscheibe auf ein Fahrzeug zugegangen sein und versucht haben, eine auf dem Beifahrersitz sitzende Frau am Kopf zu treffen; die Frau blieb unverletzt, nachdem die Fahrerin rechtzeitig die Seitenscheibe geschlossen hatte.
Ende Juli 2024 soll der Beschuldigte in einem Chemnitzer Hotel zunächst nach einer Mitarbeiterin getreten und anschließend einen Stuhl in ihre Richtung geworfen haben, woraufhin diese ausweichen konnte. Wenige Tage später soll er in demselben Hotel eine weitere Mitarbeiterin angegriffen haben. Das zuständige Gericht hatte Untersuchungshaft angeordnet, weil der Beschuldigte ohne festen Wohnsitz war und sich nach den bisherigen Erkenntnissen ins Ausland abgesetzt hatte.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen übergeben die Bundespolizisten den Mann am Dienstag der Justiz; diese bringt ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.
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