Flucht ohne Führerschein und Waffenfund bei Waidhaus

Flucht ohne Führerschein und Waffenfund bei Waidhaus
Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus kontrollierten in zwei getrennten Einsätzen an der Grenze Reisende und stellten dabei Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht sowie gegen das Waffenrecht fest. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag reichte ein versuchtes Anhalten auf der Autobahn A6 nicht aus, damit ein Auto mit ukrainischer Zulassung anhielt; die Insassen fuhren in Richtung Tschechien davon und die Fahnder brachen die Nacheile aus Sicherheitsgründen ab. Am Donnerstagnachmittag überprüften die Beamten zudem ein spanisches Auto bei der Einreise und fanden dabei verbotene Waffen; beide Vorfälle führen zu Strafanzeigen.
Flucht auf der Autobahn und Kontrolle bei Wiedereinführung der Grenzkontrollen
In der ersten Lage versuchte ein Auto mit ukrainischer Zulassung, sich einer Kontrolle auf der Autobahn A6 in Fahrtrichtung Landesgrenze zu entziehen. Die Schleierfahnder setzten sofort zur Verfolgung an und versuchten mehrfach, den Wagen durch Anhaltesignale zum Stehen zu bringen; der Fahrer ignorierte alle Signale und beschleunigte. Die Verfolgung endete vorübergehend an der Grenze, nachdem die Beamten aus Gründen des Schutzes aller Verkehrsteilnehmer die Nacheile abbrachen, und kurze Zeit später stellten tschechische Polizeibeamte das Auto fest und unterzogen es einer Kontrolle. Bei der anschließenden Überprüfung ergab sich, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand; die zuständigen Stellen leiteten daraufhin ein Strafverfahren ein.
Die zweite Kontrolle ereignete sich am Donnerstagnachmittag im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen, als die Fahnder ein spanisches Auto bei der Einreise überprüften. Bei der Durchsuchung entdeckten sie einen Schlagring, der zugleich als Elektroschocker fungierte, sowie mehrere Reizstoffsprühgeräte, und die Beamten stellten diese verbotenen Gegenstände sicher. Der spanische Fahrzeugführer zeigte drogentypische Ausfallerscheinungen, ein durchgeführter Drogenvortest fiel positiv aus, und die Einsatzkräfte verhinderten die Weiterfahrt. Anschließend führten die Beamten eine Blutentnahme durch einen Arzt herbei und erstatteten Anzeigen nach dem Straßenverkehrsgesetz und nach dem Waffengesetz gegen beide spanischen Insassen.
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