OTH Amberg-Weiden
OTH Amberg-Weiden

Gehilfe oder Waffe? Polizei Weiden stellt modifizierte Stöcke sicher

Weiden. Zweimal in einer Nacht mit einem präparierten Stock erwischt – beide Male in der Weigelstraße. Die Polizei Weiden kassierte die angebliche "Gehhilfe" eines 27-Jährigen.

Weiden.  Zweimal in einer Nacht mit einem präparierten Stock erwischt – beide Male in der Weigelstraße. Die Polizei Weiden kassierte die angebliche "Gehhilfe" eines 27-Jährigen.
Symbolbild: OberpfalzECHO/Ann-Marie Zell

Gehilfe oder Waffe? Polizei Weiden stellt modifizierte Stöcke sicher

Der 27-Jährige aus Weiden, der bereits mehrfach wegen ähnlicher Vorfälle polizeilich in Erscheinung getreten ist, sei am Wochenende gleich zweimal mit gefährlichen Gegenständen angetroffen worden, meldet die PI Weiden. Er wurde zunächst am Freitag, um 19.30 Uhr, im Bereich der Weigelstraße einer Kontrolle unterzogen, weil er einen Holzstock mit sich führte. Bei der Überprüfung konnte festgestellt werden, dass an einem Ende des Stocks mehrere Metallteile angeschraubt waren.

Der Mann behauptete auf Nachfrage, dass er den Stock als Gehhilfe benötigt. Da der Weidener keine erkennbare Einschränkung seiner Mobilität zeigte und die Aussage insgesamt wenig glaubhaft war, wurde der Stock zunächst zur Gefahrenabwehr sichergestellt.

Zweiter Vorfall wenige Stunden später

Der zweite Vorfall ereignete sich nur wenige Stunden später, am Samstag, kurz vor 4 Uhr. Auch diesmal wurde er in der Weigelstraße festgestellt. Erneut hatte er einen Stock – diesmal wirklich ein Gehstock – bei sich, der wiederum mit mehreren angeschraubten Metallteilen versehen war. In diesem Fall gab der Weidener dann auch zu, dass er den Stock zur Selbstverteidigung mit sich führen würde. Der Stock wurde ebenfalls sichergestellt.

Aufgrund der Ausgestaltung und der damit wohl vorliegenden Zweckbestimmung der beiden Stöcke als Hiebwaffen ist nun zu klären, inwiefern hierbei eventuell das Waffenrecht tangiert ist. Sollte dies zutreffen, würde das Führen eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz darstellen. Der Weidener müsste dann mit einem Bußgeld rechnen.

OTH Amberg-Weiden
OTH Amberg-Weiden