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Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus enden mit drei Festnahmen

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen an der A6 haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Wochenende drei per Haftbefehl gesuchte Straftäter festgenommen.

Waidhaus. Bei Grenzkontrollen an der A6 haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am  Wochenende drei per Haftbefehl gesuchte Straftäter festgenommen.
Waidhaus. Bei Grenzkontrollen an der A6 haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Wochenende drei per Haftbefehl gesuchte Straftäter festgenommen.

Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus enden mit drei Festnahmen

Zwei der Männer konnten ihre offenen Geldstrafen vor Ort begleichen und ihre Reise fortsetzen. Ein dritter Festgenommener wurde in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.

Am Sonntag kontrollierten die Bundespolizisten einen 45-jährigen Slowaken. Bei der Überprüfung zeigte der Fahndungscomputer einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Amberg an. Das Amtsgericht Schwandorf hatte ihn im Juli 2023 wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verurteilt. Da der Mann die Strafe nicht beglichen hatte, erließ die Justiz einen Haftbefehl. Er beglich die offene Forderung an der Kontrollstelle und durfte anschließend weiterreisen.

Bereits am Freitag ging den Beamten ein 40-jähriger Tscheche ins Netz. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster. Das Amtsgericht Rheine hatte den Mann im September 2019 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Diese hatte er bis heute nicht beglichen. Auch er konnte seine Justizschulden an Ort und Stelle begleichen und durfte danach weiterreisen.

Fernreisebus-Kontrolle: Ersatzfreiheitsstrafe in Weiden vollstreckt

Bei einer weiteren Kontrolle am Freitag nahmen die Bundespolizisten einen 33-jährigen Tschechen fest. Der Mann war Passagier eines Fernreisebusses auf dem Weg nach Frankreich und hatte gleich zwei Rechnungen mit der Staatsanwaltschaft München offen. Die deutsche Justiz suchte ihn zur Strafvollstreckung zweier Geldstrafen: Das Amtsgericht München hatte ihn im November 2023 wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro und im September 2024 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 1.900 Euro verurteilt. Beide Geldstrafen hatte der Mann nicht bezahlt und sich nach der Zahlungsaufforderung ins Ausland entzogen.

Da der 33-Jährige seine offenen Forderungen auch jetzt nicht begleichen konnte, vollstreckten die Beamten die in den Haftbefehlen angeordneten Ersatzfreiheitsstrafen von mehreren Monaten und lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.

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OTH Amberg-Weiden
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