Hauptzollamt Regensburg prüft Gastronomie in Oberpfalz und Teilen Oberfrankens

Hauptzollamt Regensburg prüft Gastronomie in Oberpfalz und Teilen Oberfrankens
Am Freitag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.
Einsatz im Bereich des Hauptzollamts Regensburg
Beim Hauptzollamt Regensburg waren insgesamt 58 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Sie überprüften dabei mehrere Betriebe aus der Gastronomie und Hotellerie und befragten rund 170 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zudem wurden in insgesamt neun Fällen Geschäftsunterlagenprüfungen eingeleitet.
Die Beamtinnen und Beamten stellten bei ihren Kontrollen zahlreiche Auffälligkeiten fest. In 25 Fällen ergaben sich erste Hinweise auf mögliche Verstöße. Darunter fallen insbesondere:
- 13 Verdachtsfälle auf Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn;
- zwei Verdachtsfälle auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB);
- vier Verdachtsfälle im Bereich der Ausländerbeschäftigung;
- ein Fall von möglichem Leistungsmissbrauch;
- sowie weitere Auffälligkeiten.
Viele Auffälligkeiten und eingeleitete Verfahren
Insgesamt leitete die FKS des Hauptzollamts Regensburg vier Strafverfahren sowie 38 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
„Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe leisten jeden Tag sehr viel. Sie haben Anspruch auf Absicherung bei Krankheit und im Ruhestand sowie auf einen fairen Lohn. Mit unseren Kontrollen setzen wir ein klares Signal gegen Ausbeutung und sichern die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, betont Leitender Regierungsdirektor René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.
Nachprüfungen und Mindestlohn im Fokus
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Stunde.


