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Heimlich Frauen auf Toilette gefilmt: Amtsgericht verurteilt Barbetreiber - Mahnwache

Weiden. Das Amtsgericht Weiden hat den Betreiber (48) einer Bar verurteilt. Er hatte Besucherinnen, aber auch Mitarbeiter, heimlich beim Toilettengang gefilmt.

Weiden. Das Amtsgericht Weiden hat den Betreiber (48) einer Bar verurteilt. Er hatte Besucherinnen, aber auch Mitarbeiter, heimlich beim Toilettengang gefilmt.
Demo für Frauenrechte vor dem Justizgebäude in Weiden. Foto: Christine Ascherl

Heimlich Frauen auf Toilette gefilmt: Amtsgericht verurteilt Barbetreiber - Mahnwache

Die Verhandlung führte am Dienstag zunächst zu einer Demo vor dem Justizgebäude. Ein “Bündnis von Frauen” rund um Grünen-Abgeordnete Laura Weber trat damit für Frauenrechte ein. Man wolle sich mit der kleinen Kundgebung solidarisch mit den Opfern zeigen, die mit den Taten zu Sexobjekten degradiert wurden.

Auch im vollbesetzten Zuhörerraum überwog die Zahl der Frauen. Die Mehrheit war enttäuscht vom Urteil des Schöffengerichts, obwohl Richter Hans-Jürgen Schnappauf mit dem Angeklagten hart ins Gericht ging: “Sie müssen sich schämen, zutiefst schämen. Das ist menschenverachtend, das ist frauenverachtend. Das ist eine Art von psychischer Vergewaltigung, die Sie den Frauen hier angetan haben.”

Urteil: 1 Jahre 8 Monate auf Bewährung

Das Urteil lautete auf 1 Jahr 8 Monate Haft – zur Bewährung ausgesetzt, was zu Protestgemurmel im Publikum führte. Richter Schnappauf begründete, warum nicht mehr drin war: Das Gesetz sieht für das verurteilte Delikt – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs – eine Geldstrafe bis maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe vor. “Auch wenn wir höher verurteilen möchten, sind wir an das Gesetz gebunden.” Zugleich muss der 48-Jährige 9.280 Euro Geldauflage zahlen: an die Frauen und an den Dornrose e. V.

Was war in der Bar in der Weidener Innenstadt geschehen? Der Angeklagte war – nach langem Abstreiten während der Ermittlungen – am Dienstag voll geständig. Er hat heimlich eine Kamera in der Damentoilette seiner Bar installiert, früher auch im Mitarbeiterwaschraum. Diese WLAN-Kamera steckte in einem Schlitz der Trennwand und war so ausgerichtet, dass sie von schräg unten die WC-Schüssel aufnahm – und den, der sich draufsetzte. Zwei weibliche Gäste entdeckten die Kamera und händigten sie einem Security-Mitarbeiter aus, der zur Polizei ging.

Beweise vernichtet: Angeklagter aktiviert Fernlöschung per iCloud

Bei Durchsuchungen von Privatwohnung und Bar stellte die Polizei nicht nur die Kamera, sondern auch das iPhone des Angeklagten sicher. Die Fotos und Videos aus der Gäste-Toilette waren direkt in eine App übertragen worden. Angeklagt waren sieben Fälle aus den Jahren 2022 und 2023. Wie der ermittelnde Polizeibeamte berichtete, waren es tatsächlich weit mehr Fotos, nur konnten die Frauen nicht identifiziert werden.

Verurteilt wurde auch ein so genannter Verstrickungsbruch. Sprich: Der Angeklagte hat Beweismittel vernichtet. Er aktivierte während der Ermittlungen von seinem PC aus die Fernlöschung der Daten aus seinem iCloud-Speicher.

Zoigltermine
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Bei der Durchsuchung war das Handy in den Flugmodus versetzt worden. Sobald die Kripo das Smartphone wieder in den Online-Modus setzte, wurden alle Fotos und Videos gelöscht. Den Ermittlern war das Risiko bewusst, aber anders wäre überhaupt kein Zugang zur Cloud möglich gewesen. Beweise lagen auf externen Speichermedien ohnehin ausreichend vor. Auf einer Festplatte fanden sich gespeicherte Videos und Fotos.

Knappe Entschuldigung bei Opfern

Viel hörten die Zuhörer am Dienstag von dem Angeklagten nicht. Das Geständnis erfolgte über eine Erklärung seines Verteidigers Rouven Colbatz. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der geschiedene Gastronom bei den Opfern. Er betonte, das Material nicht an Dritte weitergegeben zu haben. Er beteuerte zudem, die Videos nie angesehen zu haben. Das Gericht glaubte ihm das nicht: “Wer so einen großen Aufwand tätigt – Kamera installieren, übertragen, speichern – der will das natürlich anschauen.”

Staatsanwältin Sofie Huber beantragte 2,5 Jahre Haft ohne Bewährung: “Das Verhalten des Angeklagten ist absolut zu missbilligen.” Für sie war das Maß voll: Der Angeklagte (sechs kleinere Vorstrafen, nicht einschlägig) habe das Vertrauen der arglosen Frauen schamlos ausgenutzt.

Aus ihrer Sicht lag zusätzlich eine Straftat nach dem neu geschaffenen Paragraph 184 k vor – eine Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen. Letztlich schloss sich das Schöffengericht aber den Argumenten der Verteidigung an, wonach das neue Gesetz ausdrücklich „Upskirting“ und „Downblousing“ bestrafen soll: “Die Zielrichtung dieses Paragraphen ist eine andere”, so Richter Schnappauf.

Stimmen zum Urteil: “Keine Gerechtigkeit”

Manchen Zuhörern war das zu viel Jura: “Man arbeitet hier nur die Paragraphen ab”, meinte Hilde Lindner-Hausner vom Oberpfälzer Bündnis für Toleranz und Menschenrechte, die sich der Mahnwache angeschlossen hatte. Das Gericht hatte nach dem Geständnis auf die geschädigten Frauen als Zeugen verzichtet. Aus Sicht von Hilde Lindner-Hausner könne man sich damit kein Bild von den Folgen der Tat machen: “Ich sehe da keine Gerechtigkeit für die Opfer.”