OTH Amberg-Weiden
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Landwirtschaftliches Gespann artfremd verwendet

Neustadt/WN. Am Donnerstagmorgen fiel im Bereich des Stadtplatzes einer Polizeistreife ein Traktor samt Anhänger auf. Auf dem Anhänger transportierte ein Landwirt (40) aus dem östlichen Landkreis ein Auto.

Landwirtschaftliches Gespann artfremd verwendet

Polizei Polizeiauto Blaulicht Symbolbild
Symbolbild: OberpfalzECHO/Ann-Marie Zell

Als das Gespann dann in Altenstadt einer Kontrolle unterzogen wurde, stellte sich heraus, dass der Traktor nur eine sogenannte LOF-Zulassung besaß. Der Anhänger hingegen braucht in diesem Fall keine Zulassung, lediglich ein zulassungsfreies Wiederholungskennzeichen.

Diese Zulassungsform bedeutet jedoch, dass die Fahrzeuge nur für landwirtschaftliche Zwecke benutzt werden dürfen. Ein Transport eines Autos fällt eindeutig nicht unter diese Verwendungseinschränkung. Deshalb erwarten den Mann nun diverse Anzeigen, unter anderem wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

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