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Alles auf Anfang: Prozess um mutmaßliche Testamentfälschung beginnt von vorne

Weiden. Alles auf Anfang am Landgericht Weiden: Der Prozess um eine mutmaßliche Testamentfälschung startet komplett neu. Im Mittelpunkt stehen ein angeblicher Millionenerbe, ein angebliches Testament, ein später aufgetauchter Abschiedsbrief und die Frage nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten.

Alles auf Anfang: Prozess um mutmaßliche Testamentfälschung beginnt von vorne

mutmaßliche Testamentfälschung
Pflichtverteidger Dominic Kriegel mit seinem Mandaten, der wegen mutmaßlicher Testamentfälschung vor Gericht steht. Foto: Martin Stangl

Im Prozess um eine mutmaßliche Testamentfälschung steht die Beweisaufnahme wieder ganz am Anfang. Unter Vorsitz von Markus Fillinger, Vizepräsident des Landgerichts Weiden, verhandelt die Strafkammer gemeinsam mit Richterin Günthner und zwei Schöffinnen den ungewöhnlichen Fall neu. Der vorausgegangene Prozess war auf Antrag von Pflichtverteidiger Dominic Kriegel ausgesetzt worden. Ein psychiatrisches Gutachten soll klären, ob beim Angeklagten Einschränkungen der Schuldfähigkeit vorliegen. Deshalb müssen nun Zeugen und Sachverständige erneut gehört, sowie sämtliche Beweise nochmals erhoben werden.

Mutmaßliche Testamentfälschung dreht sich um Millionenvermögen

Staatsanwalt Matthias Bauer verlas nach Feststellung der Personalien erneut die Anklageschrift. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Namen seiner 2020 verstorbenen Lebensgefährtin ein Testament erstellt zu haben. Damit soll er versucht haben, als Alleinerbe Zugriff auf ein Vermögen von mehr als drei Millionen Euro zu erhalten. Die gesetzlichen Erben wären dadurch nach Auffassung der Anklage geschädigt worden. Außerdem soll der Mann einen fingierten Abschiedsbrief angefertigt haben. Dieses Schriftstück tauchte nach seinen Angaben 2022 im Elternhaus zwischen zahlreichen Unterlagen auf. Die Vorwürfe umfassen unter anderem Urkundenfälschung, versuchten Betrug sowie eine falsche Versicherung an Eides statt.

Hausdurchsuchung wegen nicht kontrollierter Briefe

Schon zu Beginn sorgte ein weiterer Vorgang für Diskussionen. Richter Markus Fillinger berichtete, bei der Kontrolle der Haftpost sei der Verdacht entstanden, dass der Angeklagte die vorgeschriebene Briefkontrolle umgangen habe. Er soll mit seiner neuen Lebensgefährtin korrespondiert haben. Deshalb fand nach Angaben des Gerichts in der vergangenen Woche eine Hausdurchsuchung bei der Frau statt. Wegen angenommener Verdunkelungsgefahr stellte Fillinger zugleich geringe Erfolgschancen auf eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls in Aussicht.
Der Angeklagte widersprach der Bewertung vehement. Nach seiner überraschenden Festnahme im früheren Verfahren habe er organisatorische Angelegenheiten aus der Haft dringend erledigen müssen. Dabei habe er, wie er sagte, nur „technischen Krimskrams“ weitergegeben. Verdunklungsgefahr sei zu keinem Zeitpunkt im Spiel gewesen.

Polizist schildert die Nacht die Ermittlungen

Im Anschluss an diesen Paukenschlag sagte ein Polizeibeamter als Zeuge aus, der in der Todesnacht gemeinsam mit einem Kollegen vor Ort ermittelt hatte. Nach einem Notruf des Angeklagten habe der Notarzt einen Totenschein mit ungeklärter Todesursache ausgestellt. Damit musste die Polizei eingeschaltet werden. Dem Beamten fiel nach eigener Aussage auf, dass der Angeklagte wiederholt ungefragt und detailliert seinen Tagesablauf schilderte. Er habe morgens das Haus verlassen, sei nach Nürnberg gefahren und erst am Abend zurückgekehrt. Dort habe er seine Lebensgefährtin tot entdeckt und Wiederbelebungsversuche unternommen. Weil ein Tötungsdelikt zunächst nicht ausgeschlossen werden konnte, versiegelten die Ermittler das Haus. 

Handy landet nach Todesfall in einer Papiertonne

Der Zeuge berichtete außerdem von einem ungewöhnlichen Vorgang. Der Angeklagte habe nach eigenen Angaben ein Mobiltelefon der Lebensgefährtin sofort nach deren Ableben aus deren Hand genommen und anschließend in einer Papiertonne entsorgt. Die Polizei stellte das Gerät sicher. Eine spätere Auswertung brachte laut Aussage des Beamten keine sachdienlichen Hinweise.
Zugleich betonte der Polizist, aus einem versiegelten möglichen Tatort hätten keinerlei Unterlagen entfernt werden dürfen. So konnte auch der Angeklagte keinerlei Schriftstücke oder Gegenstände aus dem Haus mitnehmen.
Das Auftreten des Angeklagten beschrieb er als sehr extrovertiert. Auch während der neuen Verhandlung beantwortete der Angeklagte alle Fragen sehr ausweifend. Pflichtverteidiger Dominic Kriegel ließ seinem Mandanten dabei breiten Raum für dessen Einlassungen.

Mutmaßliche Testamentfälschung und rätselhafter Abschiedsbrief

Besonders intensiv beschäftigte das Gericht erneut der angebliche Abschiedsbrief. Der Angeklagte erklärte, am betreffenden Abend rund 1,5 Kubikmeter Unterlagen in sein Auto geladen zu haben. Überwiegend seien dies Dokumente für wissenschaftliche Arbeiten gewesen. Diese habe er anschließend zu seinen Eltern ins Rheinland gebracht, wo die Papiere im Keller lagerten.
Im Juli 2022 habe seine Mutter „beim Ausmisten“ zwischen Manuskripten für Buchprojekte zufällig den später als Abschiedsbrief bezeichneten Text entdeckt. Anschließend habe er das mittlerweile dort auch aufgefundene „Testament“ beim dortigen Amtsgericht zur Erteilung eines Erbscheins vorgelegt. Die Echtheit gehört zu den zentralen Streitpunkten des Strafverfahrens.

„Sie war die Liebe meines Lebens“

Auch das Verhältnis zur Verstorbenen thematisierte die Strafkammer. „Sie war die Liebe meines Lebens“, erklärte der Angeklagte. Die Beziehung habe nach dem Kennenlernen 2013 schwere Phasen durchlaufen. Einen psychischen Absturz seiner Lebensgefährtin ab 2015 habe er durch gemeinsame beziehungsweise ausgedehnte Reisen in „sonnige Länder“ abzumildern versucht. Zugleich hatte er aber nach eigenen Angaben bereits 2015 eine andere Frau kennengelernt und mit ihr ebenfalls mehrfach Reisen unternommen. Seine Lebensgefährtin in der Oberpfalz habe er über dieses Verhältnis nicht informiert. Sein Pendeln zwischen den Frauen erklärte er ihnen mit intensiven beruflichen Verpflichtungen. 

Wetterauskunft sorgt für weiteren Widerspruch

Zum Ende des Verhandlungstages sprach der Vorsitzende Richter eine weitere Auffälligkeit an. Der Angeklagte hatte mehrfach erklärt, seine Lebensgefährtin habe unmittelbar vor ihrem Tod stark unter tristen, nebligem Winterwetter in der Oberpfalz gelitten. Eine vorgelegte Auskunft der DWD-Wetterstation am Butterhof zeichnete jedoch für diesen Zeitraum ein ganz anderes Bild und wies Sonnenschein aus.
Der Angeklagte blieb sehr selbstbewusst bei seiner eigenen Darstellung: Rund zehn Kilometer Entfernung zwischen der Wetterstation und dem Wohnhaus machten die amtliche Auskunft seiner Ansicht nach wertlos. 

Fortsetzung ohne Wahlverteidiger Adam Zurawel

Der Prozess um die mutmaßliche Testamentfälschung wird am Freitag fortgesetzt. Dann beginnt die weitere Beweisaufnahme mit den erneut geladenen Beteiligten. Nicht mehr dabei ist der bisherige Wahlverteidiger Adam Zurawel aus Nürnberg. Er hat sein Mandat überraschend niedergelegt. 

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