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Gerissen oder zu Unrecht verdächtigt? Der Ton im Prozess um mutmaßliche Testamentsfälschung wird rauer

Weiden. Der Prozess um mutmaßliche Testamentsfälschung wird zunehmend turbulent. Polizisten widersprechen dem Angeklagten, Mitarbeiterinnen des Nachlassgerichts berichten von einem ungewöhnlichen Auftritt. Schließlich stellt Staatsanwalt Matthias Bauer eine Frage, die in de Prozess möglicherweise in eine dramatische Wendung bringt.

Gerissen oder zu Unrecht verdächtigt? Der Ton im Prozess um mutmaßliche Testamentsfälschung wird rauer

Prozess um mutmaßliche Testamentsfälschung
Prozess um mutmaßliche Testamentsfälschung – Der Angeklagte trägt auf dem Weg zwischen der JVA-Weiden und dem Gerichtssaal des Landgerichts Weiden Fußfesseln. Foto: Martin Stangl

Der Prozess um mutmaßliche Testamentsfälschung am Landgericht Weiden nimmt eine zunehmend schärfere Wendung. Unter Vorsitz von stellvertretendem Landgerichtspräsidenten Markus Fillinger verhandelt die Kammer mit Richterin Jana Günthner und zwei Schöffinnen. Dabei rückte erneut die Todesnacht der damaligen Lebensgefährtin des Angeklagten in den Mittelpunkt. Polizisten schilderten ungewöhnliche Beobachtungen. Mitarbeiterinnen des Nachlassgerichts berichteten ebenfalls von Auffälligkeiten. Schließlich konfrontierte Matthias Bauer, Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft Weiden, den Angeklagten direkt mit der Frage, ob er seine Lebensgefährtin umgebracht habe. Der Angeklagte bestritt dies entschieden: „Sie war die Liebe meines Lebens!“

Prozess um mutmaßliche Testamentsfälschung: Polizei schildert Todesnacht

Zu Beginn der Verhandlung sagte ein Polizist aus, der am fraglichen Abend vor Ort war. Gegen 21.30 Uhr sei telefonisch eine tote Person gemeldet worden. Weil der Notarzt eine ungeklärte Todesursache attestierte, wurde routinemäßig die Kriminalpolizei eingeschaltet. Auf der Fahrt zum Wohnort informierten sich die Beamten über mögliche frühere Vorkommnisse. Dabei erfuhren sie von einem Polizeieinsatz etwa sechs Monate zuvor. Die spätere Verstorbene habe damals angegeben, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt worden zu sein. 

Dem vorgewarnten Beamten erschien das Verhalten des heutigen Angeklagten sehr eigenartig. Dieser habe ungefragt mehrfach ein detailliertes Alibi wiederholt. Gleichzeitig fanden die Ermittler im Schlafzimmer zahlreiche leere Medikamentenverpackungen. Einen Suizid schlossen sie deshalb zunächst nicht aus. Trotzdem seien die gesamten Umstände ungewöhnlich erschienen. „Wir hatten ein kriminalistisch ungutes Gefühl, aber ohne Beweise“, beschrieb der Zeuge seinen damaligen Eindruck. Das Verhalten des Mannes und die Vorgeschichte habe die Beamten extrem misstrauisch gemacht.

Streit über angeblich abtransportierte Unterlagen

Die Polizei stellte das Anwesen routinemäßig sicher. Der Angeklagte musste seine Hausschlüssel abgeben und durfte nach Aussage des Beamten lediglich wenige Kleidungsstücke mitnehmen. Kurz vor Mitternacht sei das Haus versiegelt worden. Deshalb widersprach der Zeuge entschieden der Darstellung des Angeklagten. Dieser behauptet, mindestens einen Kubikmeter schriftlicher Unterlagen sowie zwei Laptops unter den Augen der Polizisten in sein Fahrzeug gebracht zu haben. Der Polizist schloss das kategorisch aus. Der Mann habe ständig unter Aufsicht gestanden. Auch unbeobachtet größere Mengen aus dem Haus zu transportieren, sei unmöglich gewesen.

Der Zustand des Hauses beschäftigte ebenfalls die Kammer. Nach Angaben des Polizisten machte es einen schmutzigen und vernachlässigten Eindruck. In der Spüle habe Geschirr mit verschimmelten Speiseresten gestanden. Zudem seien Spinnweben an den Wänden sichtbar gewesen. Laut den in der Verhandlung thematisierten Obduktionsergebnissen befand sich im Magen der Verstorbenen eine erhebliche Menge einer pharmakologischen Substanz, deren Darreichungsform ausschließlich in sogenannten Hartkapseln besteht. Der Mageninhalt soll ungefähr dem Inhalt von 70 bis 80 Kapseln entsprochen haben. Kapselhüllen hätten die Ermittler im Wohnhaus jedoch nicht gefunden.

Zweiter Polizist bestätigt ungewöhnlichen Eindruck

Ein weiterer Beamter der Polizeidirektion Eschenbach bestätigte wesentliche Teile der Aussage. Er sei nach dem Notruf des Lebensgefährten im Februar 2020 zum Wohnhaus gefahren. Aufgrund eines intuitiven Verdachts haben die Kollegen vor Ort den Kriminaldauerdienst hinzugezogen. Ihm sei das Verhalten des Lebensgefährten der Situation nicht angemessen erschienen. Der Mann habe sehr gefasst gewirkt und aus Sicht des Zeugen keine erkennbare Trauer gezeigt. Auch dieser Beamte erklärte, der Angeklagte habe keinerlei Unterlagen aus dem Haus getragen.

Staatsanwalt Bauer verschärft den Ton

Danach wurde die Verhandlung turbulent. Staatsanwalt Matthias Bauer hielt dem Angeklagten vor: „Ihre Aussagen werden immer konfuser, das Ganze stinkt bis zum Himmel!“ Schließlich fragte der Staatsanwalt scharf: „Haben Sie Ihre Lebensgefährtin umgebracht?“ Der Angeklagte antwortete unmittelbar: „Ich habe mit dem Tod nichts zu tun, ich habe nichts Schlimmes gemacht!“ Danach setzte er zu einer ausführlichen Erklärung an. Pflichtverteidiger Dominic Kriegel versuchte wiederholt, die Einlassungen seines Mandanten zu unterbinden, indem er das Mikrofon abschaltete.

Bauer legte nach: „Sie lügen! Sie verstricken sich permanent in neue Widersprüche!“ Als der Angeklagte erklärte, keinerlei Motiv für ein Tötungsdelikt gehabt zu haben, verwies der Staatsanwalt auf eine mögliche Erbschaft von rund drei Millionen Euro. Diese könne aus seiner Sicht ein Motiv darstellen. 

Rätsel um verschwundene Medikamentenkapseln

Nach der Auseinandersetzung lenkte Filliger die Verhandlung zurück auf die Medikamentenkapseln. Das Gericht fragte, wie die Verstorbene eine große Zahl Hartkapseln geöffnet und deren Hüllen vollständig beseitigt haben könnte. Zuvor hatte der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin nämlich als gesundheitlich stark beeinträchtigt und extrem zittrig beschrieben. Der Mann erklärte nun, sie sei aufgrund ihres familiären Hintergrundes als Apothekertochter ein „Vollprofi“ beim Öffnen von Hartkapseln gewesen. Bauer äußerte erneut große Zweifel. Nach seiner Einschätzung wäre es sehr ungewöhnlich, bei einem Suizid unmittelbar vor dem Tod die entsprechenden Spuren zu beseitigen.

Prozess um mutmaßliche Testamentsfälschung führt zum Nachlassgericht

Danach berichtete eine Mitarbeiterin des Nachlassgerichts von einem ungewöhnlichen Besuch. Bereits am Tag nach dem Tod sei der Angeklagte sehr bestimmt dort aufgetreten. Er habe eine Meldebescheinigung seiner Lebensgefährtin für einen Ort außerhalb Bayerns vorgelegt. Außerdem habe er behauptet, Alleinerbe zu sein. Ein Testament befinde sich am elterlichen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz. Die Zeugin wunderte sich über seine detaillierten Kenntnisse zur angeblichen Zuständigkeit der Nachlassgerichte.

Der Angeklagte erklärte, er habe sich bereits Monate vor dem Tod aus reiner Neugier im Internet mit diesen Rechtsfragen beschäftigt. Auch für die sofort verfügbare Meldebescheinigung hatte er eine Erklärung. Weil er „extrem chaotisch“ sei, führe er wichtige Dokumente ständig in einer Mappe mit sich.
Gericht und Staatsanwaltschaft zeigten sich sehr verwundert, dass darunter auch eine Meldebescheinigung seiner damaligen Lebensgefährtin fiel.  

Gericht zählt Widersprüche auf

Der Kammervorsitzende Markus Filliger hielt daraufhin dem Angeklagten mehrere Ungereimtheiten vor: Einerseits habe er erklärt, den Inhalt des Testaments nicht gekannt zu haben. Andererseits sei er unmittelbar nach dem Tod als Alleinerbe aufgetreten. Zudem fragte der Vorsitzende, warum der Mann bereits zuvor Zuständigkeiten von Nachlassgerichten recherchiert habe. Schließlich stellte er drei Möglichkeiten gegenüber: Der Angeklagte sage die Wahrheit, verdränge die Wahrheit oder habe mit dem Tod seiner Lebensgefährtin etwas zu tun.

Eine zweite Mitarbeiterin des Nachlassgerichts bestätigte ebenfalls den ungewöhnlichen Eindruck. Der Angeklagte habe auf seiner Auffassung zur Zuständigkeit „regelrecht herumgeritten“. Nachforschungen hätten jedoch ergeben, dass der Lebensmittelpunkt der Verstorbenen im Landkreis Neustadt/Wn. lag. Die Mitarbeiterin habe sich durch das Auftreten des Mannes so beunruhigt gefühlt, dass sie Wachtmeister zur Begleitung anforderte. Als der Angeklagte dieser Darstellung lautstark widersprach, griff Pflichtverteidiger Kriegel erneut ein und schaltete das Mikrofon stumm.

Psychiater und Reitstallbesitzerin sagen aus

Als weiterer Zeuge wurde Dr. Bruno Rieder, Facharzt für Psychiatrie und Sachverständiger am Weidener Landgericht, gehört. Er bestätigte, dass die Verstorbene ungefähr ein Jahr vor ihrem Tod eine Betreuung durch ihren damaligen Lebensgefährten gewünscht habe. Aufgrund ihrer seinerzeit plausiblen Angaben habe aus fachlicher Sicht nichts dagegen gesprochen.

Die Besitzerin des Reitstalls, in dem die Verstorbene ihre Pferde untergebracht hatte, schilderte anschließend deren körperliche und psychische Veränderung. Eine besondere Verliebtheit in den Angeklagten habe sie nicht wahrgenommen. Zudem widersprach sie dessen Darstellung einer durchgehend harmonischen Beziehung. Nach ihrer persönlichen Wahrnehmung wirkte die Verstorbene zunehmend verändert und verwahrlost.

Weitere Zeugen sollen offene Fragen klären

Der Prozess um mutmaßliche Testamentsfälschung wird in der kommenden Woche mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Die Strafkammer muss zahlreiche Aussagen, Widersprüche und persönliche Wahrnehmungen gegeneinander abwägen. Dabei bleibt zu klären, welche Bedeutung die Ereignisse der Todesnacht für die angeklagten Vorwürfe besitzen. Ebenso offen ist, wie das Gericht die Aussagen zum Nachlassverfahren und zu den verschwundenen Kapselhüllen bewertet. 

 

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