Polizei stoppt bei Waldsassen Autos mit verbotenem Großfeuerwerk und Waffen

Polizei stoppt bei Waldsassen Autos mit verbotenem Großfeuerwerk und Waffen
Im Bereich Waldsassen kontrollierten Beamte am vergangenen Wochenende mehrere Fahrzeuge und stellten dabei mehrfach verbotenes Feuerwerk der Kategorie F4 fest. Bei einer Kontrolle am Freitag, 30. Oktober, gegen 17.30 Uhr hielten sie ein Auto aus dem Landkreis Schwandorf an, in dem vier Personen saßen. Ein 15-jähriger irakischer Staatsangehöriger sowie zwei deutsche Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren sollen jeweils verbotenes Feuerwerk der Kategorie F4 im Fahrzeug versteckt und über die Grenze verbracht haben. Gegen die drei Jugendlichen erstatteten die Beamten Anzeigen nach dem Sprengstoffgesetz.
Pyrotechnik sichergestellt
Am Samstag kontrollierte die Grenzpolizeigruppe ein Auto aus dem Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm mit zwei 21-jährigen Insassen; bei der anschließenden Durchsuchung entdeckten die Einsatzkräfte ebenfalls pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4, und ein türkisch-deutscher Staatsangehöriger räumte den Besitz ein, weshalb die Beamten eine Anzeige nach dem Sprengstoffgesetz aufnahmen. Weiter lautet der Hinweis: „dass die Einfuhr pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F4 (Großfeuerwerk) ohne die erforderliche Erlaubnis verboten ist und von diesen Feuerwerkskörpern eine erhebliche Gefahr ausgeht.“
Kontrollen fördern verbotene Waffen zutage
Am Freitagabend gegen 17.50 Uhr kontrollierten Schleierfahnder im Gemeindegebiet Waldsassen ein aus der Tschechischen Republik eingereistes Auto aus dem Landkreis Gunzenhausen. Der Wagen war besetzt mit einem 20-jährigen Deutschen und einem 21-jährigen kroatischen Staatsangehörigen. Die Beamten fanden bei der Durchsuchung zwei Schlagringe sowie zwei Elektroschocker ohne Prüfzeichen und stellten diese sicher. Gegen beide Tatverdächtige erstatteten sie Anzeigen nach dem Waffengesetz. Hinzu kommt die rechtliche Einordnung: „dass der Besitz von Schlagringen sowie von Elektroschockern ohne Prüfzeichen in Deutschland verboten ist.“ Weitere Ermittlungen folgen.
Wenn Du OberpfalzECHO als bevorzugte Quelle hinterlegst, tauchen unsere Inhalte dort häufiger für Dich auf.
Füge jetzt OberpfalzECHO Deinen Quellen hinzu!


