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Polizei überwacht Gurt- und Kindersicherungspflicht zum Schulbeginn

Tirschenreuth. Zum Schulbeginn am 16. September 2025 überwacht die Polizei die Gurt- und Kindersicherungspflicht an Schulen und auf Schulwegen, um Kinder zu schützen.

Tirschenreuth. Zum Schulbeginn am 16. September 2025 überwacht die Polizei die Gurt- und Kindersicherungspflicht an Schulen und auf Schulwegen, um Kinder zu schützen.
Symbolbild: OberpfalzECHO/Ann-Marie Zell

Polizei überwacht Gurt- und Kindersicherungspflicht zum Schulbeginn

Der Anteil der nicht gesicherten Auto-Insassen an den getöteten Auto-Insassen ist in Bayern 2024 mit 16,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (24,2 %) zurückgegangen. Dennoch sterben nach wie vor zu viele Auto-Insassen, weil sie nicht angegurtet waren. Im vergangenen Jahr kamen bayernweit 214 Menschen in Autos ums Leben. Davon trugen 36 Menschen nicht den erforderlichen Sicherheitsgurt. Zudem kam erneut ein Kind ums Leben, das ungesichert in einem Auto mitfuhr. Bis Ende April 2025 waren erneut nachweislich 13 tödlich verunglückte Personen nicht angegurtet.

Schulbeginn: Polizei Tirschenreuth kontrolliert Gurt- und Kindersicherungspflicht

Am kommenden Dienstag, 16. September 2025, beginnt das neue Schuljahr. Insbesondere die Erstklässlerinnen und Erstklässler werden mit einem neuen Lebensabschnitt voller Herausforderungen – auch im Straßenverkehr – konfrontiert. Die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg erfährt deshalb gerade zu Beginn des neuen Schuljahres besondere Aufmerksamkeit.

Die Polizei Tirschenreuth wird zum Schulbeginn die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht im Bereich von Schulen, Kindergärten und auf den von Schülern stark frequentierten Schulwegen schwerpunktmäßig überwachen.

Kindersicherung im Auto: Vorschriften und Hinweise

Kinder sind in allen Kraftfahrzeugen zwingend mit Rückhalteeinrichtungen zu sichern. Verpflichtet ist der Fahrer, das heißt, er muss dafür sorgen und trägt die Verantwortung, dass die Kinder in der vorgeschriebenen Weise gesichert sind. Zu sichern sind Kinder bis zwölf Jahre, wenn sie kleiner als 150 cm sind. Ältere oder größere Kinder müssen den regulären Gurt benutzen. Sicherungspflicht besteht in allen Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, insbesondere für Autos.

Kinder sind mit Rückhalteeinrichtungen (Kindersitze/Sitzkissen) zu sichern, die entsprechend der ECE-Regelung-Nr. 44 (mindestens ECE 44/03) gebaut, geprüft, genehmigt und gekennzeichnet sind (orangefarbenes Prüfzeichen) und für das Kind geeignet sind.

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