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OTH Amberg-Weiden
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Prozess gegen mutmaßlichen Testamentsfälscher – Dicke Luft im Schwurgerichtssaal

Weiden. Der Prozess gegen einen mutmaßlichen Testamentfälscher geht in die nächste Runde. Das Gericht will unbedingt die schwer kranke Mutter des Angeklagten hören – notfalls per Videovernehmung aus dem Amtsgericht im Rheinland, wo sie lebt.

Weiden. Der Prozess gegen einen mutmaßlichen Testamentfälscher geht in die nächste Runde. Das Gericht will unbedingt die schwer kranke Mutter des Angeklagten hören – notfalls per Videovernehmung aus dem Amtsgericht im Rheinland, wo sie lebt.
Dicke Luft im Schwurgerichtssaal: Adam Zurawel, Verteidiger des mutmaßlichen Testamentsfälschers, stellte einen Befangenheitsantrag gegen Richter des Landgerichts. Foto: Christine Ascherl

Prozess gegen mutmaßlichen Testamentsfälscher – Dicke Luft im Schwurgerichtssaal

Der Angeklagte behauptet, das umstrittene Testament und ein Abschiedsbrief seien im Haushalt seiner Eltern entdeckt worden. Nach dem Tod der Lebensgefährtin habe er Unterlagen bei seinen Eltern im Rheinland eingelagert. Darunter befanden sich – angeblich ohne sein Wissen – die handgeschriebenen Dokumente, in denen er begünstigt wird. Seine kinderlose Freundin aus Parkstein hinterließ ein Erbe im Wert von über drei Millionen Euro.

Angeklagter bleibt in Untersuchungshaft

Verrückte Welt: Erst hatten der Angeklagte und sein Verteidiger Adam Zurawel die Mutter unbedingt als Zeugin hören wollen. Jetzt würde man auf sie gerne verzichten. Zuletzt ging bei Gericht ein ärztliches Attest ein, wonach die ältere Dame nicht mehr reisefähig ist.

Inzwischen ist es so, dass die Strafkammer am Landgericht Weiden darauf beharrt, die Mutter zu befragen, notfalls per Videovernehmung. Anberaumt ist dafür der Verhandlungstag am 22. Juni. Wahlverteidiger Zurawel kontert diesen Plan mit einem Befangenheitsantrag. Seine Theorie: Man wollte die Mutter nur deshalb vernehmen, um die Untersuchungshaft weiter rechtfertigen zu können. Selbst Dominic Kriegel, Pflichtverteidiger wider Willen, pflichtet bei: „Dass die bettlägerige, kranke Mutter plötzlich als unverzichtbar erachtet wird, halte ich schon für etwas konstruiert.“

Hintergrund: Das Landgericht begründet die weiterhin angeordnete Untersuchungshaft mit Verdunkelungsgefahr. Der 61-jährige Landschaftsarchitekt hatte im Vorfeld des Prozesses alle möglichen Zeugen kontaktiert und um wohlwollende Briefe und Aussagen gebeten. Am ersten Prozesstag wurde er daher in Haft genommen, wo er noch immer sitzt. Ein Protest beim Oberlandesgericht blieb erfolglos.

Polizist: „Er war entspannt und gelassen für den Umstand, dass seine Freundin tot im Bett lag“

Noch immer geht es vor Gericht um die Streitfrage, ob der Angeklagte tatsächlich am Abend des Suizids Dokumente aus dem Haus der Verstorbenen schaffen durfte. Er behauptet das nach wie vor hartnäckig. Unter diesen Papieren in Klarsichtfolien soll der Abschiedsbrief gewesen sein. Am Dienstag sagen noch zwei weitere Polizisten aus. Die Beamten der Polizeiinspektion Neustadt/WN waren die ersten am Einsatzort: Wie schon all ihre Kollegen schlossen auch sie kategorisch aus, dem Angeklagten erlaubt zu haben, Papiere in sein Auto zu schaffen.

Und auch diese beiden Polizisten bestätigen den Eindruck ihrer Kollegen: „Ich fand ihn entspannt und gelassen für den Umstand, dass seine Lebensgefährtin tot im Bett lag“, sagt einer. „Das kenne ich so nicht.“ Ungefragt und „minutiös“ habe der Hinterbliebene zudem sofort sein Alibi dargelegt. Der Verdacht auf ein Tötungsdelikt ließ sich im Nachgang nicht erhärten. Das Alibi war wasserdicht.

LUCE – DENK.summit
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Streit um Alibi: Zum Schwimmen in Nürnberg

Im wahrsten Sinne des Wortes: Der Angeklagte war in Nürnberg beim Schwimmen, als seine Partnerin in Parkstein eine tödliche Dosis an Medikamenten nahm. Darüber entbrennt am Dienstag im Schwurgerichtssaal eine hitzige Wortschlacht. „Was haben Sie an dem Tag gemacht, als die Frau zu Tode gekommen ist?“, will Staatsanwalt Matthias Bauer wissen. Anwalt Zurawel protestiert vergeblich, dass der Tod der Erblasserin nicht Teil der Anklageschrift sei. „Das ist alles geklärt.“

Der Staatsanwalt bleibt hartnäckig: „Warum sind Sie zum Schwimmen nach Nürnberg gefahren, wenn es in Weiden ein Hallenbad gibt?“ Anwalt Zurawel wäre es am liebsten, wenn sein Mandant gar nicht antwortet. Der Landschaftsarchitekt will aber antworten: „Ich kann alles sagen.“ Das Nord-Ost-Bad sei sein Lieblingsbad. Es sei zudem ein „ganz professionelles Bad“: Er kraule nämlich 2.000 Meter.

Und wieder das ganze Alibi: Im Schwimmbad in Nürnberg und Damenbesuch

Wieder listet er sein ganzes Alibi auf: Um 9.05 Uhr habe er das Haus in Parkstein verlassen. Um 10.30 Uhr war er im Bad, wo ihn die Kassiererin kenne. Dann im Supermarkt, dann in „meiner Bude“ in Fürth zum Katzenfüttern. Dort bekam er Damenbesuch bis 17 Uhr (er hat eine weitere Freundin in Nürnberg). Die Rückkehr nach Parkstein ist auch dokumentiert: von der Notfallapotheke in Parkstein, wo er ein Rezept abgab. Um 21 Uhr kam er heim, fand die Tote im Bett und rief den Notruf.

„Ich versteh’s nicht, ich versteh’s nicht“, bohrt der Staatsanwalt: „Ist das Wasser dort süßer?“ Anwalt Zurawel argumentiert, dass er als Nürnberger auch gern in Bad Windsheim bade. Antwort des Staatsanwalts: „Es interessiert mich nicht, wo Sie Ihre Badehose nässen.“ Warum überhaupt all diese Fragen? Staatsanwalt Bauer: „Weil er lügt, der Angeklagte.“

Als weitere Verhandlungstage wurden der 19., 22. und 23. Juni bestimmt, Beginn jeweils 9 Uhr.