Schleierfahnung: zwei Rauschgiftdelikte und zwei Verstöße nach dem Ausländerrecht
Schleierfahnung: zwei Rauschgiftdelikte und zwei Verstöße nach dem Ausländerrecht
Bei der Durchsuchung des Reisegepäcks konnte eine geringe Menge Marihuana in der Reisetasche des Fahrers aufgefunden werden. Da der Beschuldigte zudem sichtlich unter Betäubungsmitteleinfluss stand, wurde ein Drogenvortest durchgeführt, der positiv ausfiel. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Ihn erwarten nun Anzeigen nach dem Betäubungsmittel- und Straßenverkehrsgesetz.
Gegen 13.30 Uhr kontrollierten die Fahndungsbeamten einen Autofahrer (26), der einreisen wollte. Bei genauerer Überprüfung konnten die Beamten auch bei ihm eine geringe Menge Marihuana in der Reisetasche des Beschuldigten auffinden. Da er nicht unter Drogeneinfluss stand, konnte er nach einer Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz seine Fahrt fortsetzten.
Keine Aufenthaltstitel
In den späten Abendstunden, erfolgte eine Schleierfahndungskontrolle an der A6 in Fahrtrichtung Tschechien, Nähe Leuchtenberg. In einem Fahrzeug mit polnischer Zulassung befanden sich zwei moldauische Staatsangehörige, die sich bereits seit Monaten ohne erforderlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhielten. Beide machten sich wegen illegalem Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel strafbar.


