OTH Amberg-Weiden
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Schleierfahnung: zwei Rauschgiftdelikte und zwei Verstöße nach dem Ausländerrecht

Waidhaus. Im Rahmen der Schleierfahndung kontrollierten die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus am Donnerstag gegen 10 Uhr, auf der Staatsstraße, Höhe Waidhaus, einen Wagen.

Schleierfahnung: zwei Rauschgiftdelikte und zwei Verstöße nach dem Ausländerrecht

Polizei Bayern Polizeiauto Symbolbild
Symbolbild: OberpfalzECHO/Ann-Marie Zell

Bei der Durchsuchung des Reisegepäcks konnte eine geringe Menge Marihuana in der Reisetasche des Fahrers aufgefunden werden. Da der Beschuldigte zudem sichtlich unter Betäubungsmitteleinfluss stand, wurde ein Drogenvortest durchgeführt, der positiv ausfiel. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Ihn erwarten nun Anzeigen nach dem Betäubungsmittel- und Straßenverkehrsgesetz.

Gegen 13.30 Uhr kontrollierten die Fahndungsbeamten einen Autofahrer (26), der einreisen wollte. Bei genauerer Überprüfung konnten die Beamten auch bei ihm eine geringe Menge Marihuana in der Reisetasche des Beschuldigten auffinden. Da er nicht unter Drogeneinfluss stand, konnte er nach einer Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz seine Fahrt fortsetzten.

Keine Aufenthaltstitel

In den späten Abendstunden, erfolgte eine Schleierfahndungskontrolle an der A6 in Fahrtrichtung Tschechien, Nähe Leuchtenberg. In einem Fahrzeug mit polnischer Zulassung befanden sich zwei moldauische Staatsangehörige, die sich bereits seit Monaten ohne erforderlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhielten. Beide machten sich wegen illegalem Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel strafbar.

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