Seniorin in Rothenstadt durch Schockanruf um Schmuck und Bargeld gebracht

Seniorin in Rothenstadt durch Schockanruf um Schmuck und Bargeld gebracht
Am Mittwoch gegen 15.55 Uhr setzten bislang unbekannte Täter einen Schockanruf ab und brachten eine Seniorin in Weiden um Bargeld und Schmuck im Wert von mehreren tausend Euro. Ein Abholer nahm die Wertgegenstände zwischen 16.30 Uhr und 17 Uhr in der Gartenstraße in Rothenstadt entgegen und entfernte sich anschließend in unbekannte Richtung. Die Kriminalpolizei Weiden hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um sachdienliche Hinweise.
Ablauf des Anrufs und Forderungen
Ein männlicher Anrufer gab sich als Professor der Intensivstation des Klinikums Nordoberpfalz aus und teilte der Frau mit, „dass ihre Tochter am Morgen desselben Tages in die Notaufnahme eingeliefert worden sei.“ Dabei behauptete der Anrufer außerdem: „Zur Behandlung sei angeblich ein spezielles Medikament erforderlich, das ausschließlich in der Schweiz erhältlich sei und 90.000 Euro koste.“ Anschließend übergab er das Gespräch an eine weitere Täterin, die sich als die Tochter ausgab und mit weinerlicher Stimme um Hilfe bat; sie forderte die Seniorin, „alles zu tun, was der Professor verlange.“ Im weiteren Verlauf erkundigte sich der Anrufer nach vorhandenen Bargeldbeständen und nach Schmuck, woraufhin die Frau angab, noch Wertgegenstände zu besitzen. Der Täter gab an, „dass dieser Betrag zwar nicht ausreiche, jedoch zunächst angenommen werden könne.“
Der Abholer beschrieb Augenzeugen zufolge ein scheinbar südländisches Erscheinungsbild, eine sehr schlanke Statur und eine Größe von etwa 165 cm. Kleidung und Frisur wirkten gepflegt; die Person trug eine dunkle Stoffjacke und hatte dunkelbraune, nach hinten gegelte Haare ohne Bart oder Brille. Personen, die am Mittwoch, 4. November 2026, zwischen 16.30 Uhr und 17.00 Uhr im Bereich der Gartenstraße in Rothenstadt verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu dem beschriebenen Abholer geben können, melden sich bitte telefonisch unter 0961/401-2222. Die Ermittler bitten besonders um Hinweise zu auffälligen Personen oder Fahrzeugen im näheren Umfeld des Anwesens, da solche Angaben für die weiteren Ermittlungen von Bedeutung sein könnten.
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