Testamentfälscher: Gericht setzt Prozess aus – Psychiater soll Angeklagten untersuchen

Testamentfälscher: Gericht setzt Prozess aus – Psychiater soll Angeklagten untersuchen
Mit der Entscheidung der Strafkammer unter Vorsitz von Richter Markus Fillinger endet am Montag gegen 18.30 Uhr ein fast zehnstündiges Scharmützel zwischen Verteidigung und Gericht. Wahlverteidiger Adam Zurawel stellte am frühen Abend des achten Verhandlungstags seinen 45. Beweisantrag. All diese Anträge wurden (oder werden) abgelehnt. Dafür hatte Pflichtverteidiger Dominic Kriegel mit seinem Antrag Erfolg: Er forderte eine psychiatrische Untersuchung seines Mandanten, ob eventuell die Voraussetzungen für Paragraph 20 vorliegen (Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen).
Psychiater soll Angeklagten untersuchen
Das soll nun tatsächlich geschehen. Richter Fillinger kündigte an, den Nürnberger Psychiater Dr. Thomas Lippert mit dem Gutachten beauftragen zu wollen. Auch auf das Gericht habe der Angeklagte den Eindruck gemacht, „dass er manche Sachen anders erlebt, als sie sich hier in der Hauptverhandlung dargestellt haben“.
Die Aussetzung bedeutet quasi ein „Reset“. Alles auf Null. Sobald das Gutachten vorliegt, wird komplett neu verhandelt. Der Prozess beginnt von vorne, alle Zeugen müssen noch einmal gehört werden. Dem Angeklagten wird Urkundenfälschung vorgeworfen. Er soll im Namen seiner verstorbenen Lebensgefährtin ein Testament und einen Abschiedsbrief geschrieben haben, in denen er sich selbst begünstigte. Die Anwältin aus Parkstein hinterließ nach ihrem Suizid 2020 ein Millionenvermögen.
Richterin hochschwanger
Die Strafkammer hat mit der Aussetzung auch aus einem zweiten Grund eine weise Entscheidung getroffen. Zunehmend drängte die Zeit: Die berichterstattende Richterin Vera Höcht erwartet ein Kind, ihr Mutterschutz steht unmittelbar bevor. Ursprünglich wäre dies beim geplanten Programm (drei Tage ab April) kein Problem gewesen. Das Auftauchen von Wahlverteidiger Adam Zurawel und seiner Flut von Beweisanträgen hatte das Verfahren bis jetzt verlängert.
Den ganzen Montag über hatte Zurawel die Geduld des Gerichts strapaziert. Er stellte in endloser Reihe Beweisanträge – bis 17.30 Uhr waren es 45 Stück. Alle mit ähnlicher Stoßrichtung: Man will einen anderen Schriftgutachter; man will das Verfahren bis zur weiteren Prüfung aussetzen; man hält das Gericht für befangen. Mögliches Ziel: Den Ablauf so lange zu verzögern, bis der Prozess geplatzt wäre. Ein Richter kann nicht einfach durch einen anderen ausgetauscht werden. Der Mutterschutz beginnt am 9. Juli.
Hauptbeweismittel: Schriftgutachten
Das Geheimnis von Verteidiger und Angeklagtem bleibt, was man sich von dieser Verzögerung versprachen. Auf dem Tisch liegt auch bei einem Neustart das gleiche Blatt: Und das fällt schlecht für den 61-jährigen „Landschaftsarchitekten“ aus. Ihm wird vorgeworfen, das Testament und einen Abschiedsbrief im Namen seiner verstorbenen Lebensgefährtin selbst geschrieben zu haben. Darin vermacht ihm die Anwältin aus Parkstein ihr Millionenvermögen.
Eines der Hauptbeweismittel ist das Gutachten eines Sachverständigen des Landeskriminalamtes. Er entlarvte die Dokumente als Totalfälschung. Er schloss aus, dass die Schriftstücke von der Frau verfasst wurden. Im Gegenteil: Der forensische Graphologe erkannte in allen Abweichungen die Schrift des Angeklagten.
Anfangs bestand Verdacht auf Tötungsdelikt
Der wahre Elefant im Raum war beim Prozess aber ein anderer: Der Tod der Rechtsanwältin aus Parkstein gab damals Rätsel auf. Die psychisch labile 51-Jährige starb im Januar 2020 an einer Überdosis von Medikamenten. Gefunden wurde sie vom Angeklagten. Er verhielt sich auffällig, weil er allen Ersthelfern und Polizisten sofort und ungefragt sein Alibi präsentierte (Schwimmbadbesuch in Nürnberg, Treffen mit einer anderen Geliebten).
Allerdings ließ sich der Verdacht eines Tötungsdelikts nicht erhärten. Die Leiche wurde freigegeben. Innerhalb weniger Tage ließ der 61-Jährige die verstorbene Partnerin einäschern und die Urne in die Schweiz bringen, wo sie bis heute bei einem Bestatter steht. Das Paar hatte sich 2018 über Parship kennengelernt; der Landschaftsarchitekt stammt aus dem Rheinland.
Schon einmal beinahe erstickt
An einem Verhandlungstag kam zudem ans Licht, dass es nicht das erste Mal war, dass ein Tötungsdelikt im Raum stand. 2019 war die Frau ins Klinikum Weiden gebracht worden. Sie war beinahe erstickt worden. Gemäß Arztbrief räumte der Partner damals ein, der Freundin im Rahmen eines Streits den Mund zugehalten zu haben. Sie habe ihn zuvor mit einem Messer attackiert. Vor Gericht redet er sich zeitweise um Kopf und Kragen, verheddert sich immer wieder in Widersprüchen.
Der Landschaftsarchitekt gibt am Montag einmal mehr einen Einblick in sein Selbstbild: Er sieht sich als Opfer eines Justizskandals, beginnend mit der Amtsrichterin, die ihm 2020 sein Erbe verwehrt hatte. Verteidiger Zurawel sagt: „Mein Mandant fühlt sich als Mollath. Er fühlt sich hier nicht gehört.“ Auch der 61-Jährige zieht selbst immer wieder den Mollath-Vergleich; dieser sei auch auf Basis eines einzigen Gutachtens verurteilt worden.
„Sie war ziemlich gaga“
Der Angeklagte greift sich auch am Montag gelegentlich selbst das Mikro. Er führt an, dass der LKA-Schriftexperte eine acht Monate alte Schrift der Verstorbenen mit den Dokumenten verglichen habe. „Das ist Mittelalter, das ist nicht Wissenschaft.“ Zudem sei der gesundheitliche Absturz seiner Partnerin zu wenig berücksichtigt worden. Diese sei am Ende „ziemlich gaga“ gewesen, ein „sehr stark geschrumpftes, erbärmliches Leben“. Dies habe sich auch auf ihre Motorik ausgewirkt.
Der Angeklagte attackiert den Staatsanwalt Matthias Bauer sehr persönlich: „Ich bin ziemlich entsetzt über Ihre mittelalterlich anmutende Teilung der Welt in Gut und Böse. Wobei Sie mir alles zuschieben, was böse ist. Das macht mich sehr wütend.“
Beweisanträge bis in den Abend
Das Gericht lehnt über Stunden alle Beweisanträge ab. Die Kammer wollte auch keinen der Zeugen hören, die der Angeklagte noch genannt hat. Darunter sind Freunde aus Weiden und Umgebung zum Beweis, dass er nicht von persönlicher Gier getrieben werde.
Seine Freundin habe vielmehr gewollt, dass ihr Erbe für ein Naturschutzprojekt genutzt wird. Eine Teichanlage bei Parkstein sollte in ein naturbelassenes Paradies mit Wildpferden und Wasserbüffeln verwandelt werden. Er selbst sollte das Gelände als Landschaftsarchitekt betreuen. „Sie vertraute meiner landschaftspflegerischen Befähigung.“
Am Ende des Verhandlungstags fordert Verteidiger Zurawel die sofortige Freilassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft. Das Gericht sieht dafür keinen Grund. Die Verzögerungen seien nicht dem Gericht anzulasten.







