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OTH Amberg-Weiden
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Testamentfälscher-Prozess am Landgericht Weiden: Angeklagter verrät sich beim großen E

Weiden. Das große E könnte den mutmaßlichen Testamentsfälscher überführen, der derzeit vor dem Landgericht Weiden steht. Er soll im Namen seiner verstorbenen Lebensgefährtin ein Testament geschrieben haben, mit dem er sich das Millionenerbe selbst vermachte.

Weiden. Das große E könnte den mutmaßlichen Testamentsfälscher überführen, der derzeit vor dem Landgericht Weiden steht. Er soll im Namen seiner verstorbenen Lebensgefährtin ein Testament geschrieben haben, mit dem er sich das Millionenerbe selbst vermachte.
Jetzt mit Wahlverteidiger: Dem mutmaßliche Testamentsfälscher steht nun neben Pflichtverteidiger Dominic Kriegel auch Anwalt Adam Zurawel aus Nürnberg (links) zur Seite. Foto: Christine Ascherl

Testamentfälscher-Prozess am Landgericht Weiden: Angeklagter verrät sich beim großen E

Dem Landschaftsarchitekten (61) drohen mehrere Jahre Haft wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung. Auch am dritten Verhandlungstag strapaziert der blonde Rheinländer die Geduld der 1. großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Markus Fillinger. Der Angeklagte lehnt den Schrift-Sachverständigen des Landeskriminalamtes wegen Befangenheit ab. Schon während dessen Aussage schüttelt er empört den Lockenkopf und diskutiert mit seinem Anwalt. 

Auch der Verteidiger ist neu: Der Angeklagte hat jetzt einen Wahlverteidiger, Adam Zurawel aus Nürnberg, der ihm privat finanziert wird. Der 61-Jährige selbst verfügt über keine Mittel. Die verstorbene Partnerin aus dem Landkreis Neustadt/WN hatte er 2014 über das Dating-Portal „Parship“ kennengelernt und sich von der alleinstehenden Anwältin aushalten lassen. Sie hinterließ ein Vermögen im Wert von rund drei Millionen Euro.

Kein Urteil – dafür 16 Beweisanträge

Pflichtverteidiger Dominic Kriegel versucht am Donnerstag vergeblich, sich „entpflichten“ zu lassen. Das Gericht hebt die Pflichtverteidigung nicht auf. Man wisse nicht, wie lange der Prozess noch dauere. Wahlverteidiger Zurawel kündigt 16 Beweisanträge an. Allein der Vortrag des Ersten dauert eine Stunde. Grob gesagt: Darin fordert er einen Obergutachter über alle bisherigen Gutachten. Das Weidener Nachlassgericht hatte 2020 Graphologen dazugezogen, weil sie an der Echtheit der Dokumente zweifelten.

Ein Urteil – eigentlich für Donnerstag geplant – ist damit in weite Ferne gerückt. Dabei wäre das Gericht mit der Beweisaufnahme fast durch. Für die angeklagte Tat – die Fälschung – gibt es keine Zeugen, nur die Sachverständigen. Alle weiteren Zeugen zum Tod der Verstorbenen haben schon ausgesagt. Die 51-Jährige war im Januar 2020 tot im Schlafzimmer gefunden worden. Daneben lagen leere Tablettenblister. Ein Kripobeamter beschreibt das Haus als verwahrlost und schmutzig. Drei Katzen streiften um umgeschüttete Futterschüsseln. Gleichzeitig befanden sich große Werte im Haus, wie Krügerrand-Goldmünzen für 220.000 Euro im Wandsafe.

Alibi war wasserdicht

Die Kripo schloss anfangs ein Tötungsdelikt nicht aus, auch weil sich der Angeklagte seltsam benahm. Er hatte die Leiche gefunden und den Notruf gewählt. Ungefragt erzählte er jedem von seinem Alibi (ILS-Disponenten, Notarzt, Polizei Neustadt/WN, Kripo Weiden). „Sein Verhalten war schon außergewöhnlich“, erinnert sich der Kommissar des Kriminaldauerdienstes. Am Ende gab es trotzdem keine Ermittlungen: Die Todesursache war eindeutig eine Überdosis an Medikamenten (Psychopharmaka, Neuroleptika, Benzos); und das Alibi war wasserdicht (ein Schwimmbadbesuch in Nürnberg). 

Am Donnerstag steht der Sachverständige für forensische Handschriften im Vordergrund: Holger Sonntag vom Landeskriminalamt. Er hat mit einer Kollegin vor sechs Jahren das handgeschriebene Testament und einen angeblichen Abschiedsbrief geprüft. Darin heißt es in Blockschrift mit blauem Kugelschreiber: „ALLES VERMÖGEN, HAUS, APOTHEKE, PFERD, GRUND VERERBE ICH MEINEM LANGJÄHRIGEN LEBENSGEFÄHRTEN“.

Grammer Solar
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Es gibt da einen besonderen Buchstaben. Er ist mehr als die Kirsche auf der Sahne, er ist ein Game-Ganger: Das E. Das große E.  

Holger Sonntag, Sachverständiger des Landeskriminalamtes für forensische Handschriften

Der Gutachter sagt: Der Angeklagte hat sich durch das große E verraten. Die Frau schrieb das E mit vier Strichen: einem Stammstrich und von oben nach unten die drei Einzelstriche. Er schreibt es als L und macht von unten nach oben zwei Striche. „Das ist mehr als die Kirsche auf der Sahne, das ist ein Game-Ganger“, freut sich der Graphologe. Sprich: Die E’s im Testament sind nicht von ihr – und das sei nur eines von mehreren Merkmalen, die unter dem Mikroskop eine Fälschung erkennen lassen. 

Fazit des Sachverständigen: „Dieses Testament ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Totalfälschung.“ Nur: Wer hat es dann geschrieben, wenn nicht die Verstorbene? Anhand von Vergleichsproben zieht der Gutachter auch hier einen eindeutigen Schluss: „Es ist genau das passiert, was bei Nachahmung passiert: Alle Schriftmerkmale, die stark von ihr abweichen, weisen auf ihn hin.“ 

Zu über 90 Prozent aus seiner Hand

Der Angeklagte hatte in seiner Aussage angegeben, die Lebensgefährtin hätte das Testament vor einer Flugreise im Bett geschrieben. Von der Hitze erschöpft, halb im Liegen, von Flugangst gequält und schon damals psychisch angeschlagen. Man habe dem heißen Sommer 2018 nach Norwegen entfliehen wollen. „Kann sich das ausgewirkt haben?“, fragt Vorsitzender Richter Fillinger. Gutachter Sonntag erteilt eine klare Absage: „Nein. Weder im Einzelnen noch kumulativ.“  

Auch die Medikamentensucht und der wechselnde Gesundheitszustand würden sich nicht in dieser Weise auf ein Schriftbild auswirken. Beispiel Alkohol („weil den hier jeder schon einmal getrunken hat“): Unter Alkoholeinfluss wird ein Schriftbild fahriger, größer, ungenauer, aber es verändert sich im Wesen nicht.  

Der LKA-Sachverständige sagt: Mit 90 bis 95 Prozent Wahrscheinlichkeit sei der Angeklagte der Verfasser des Testaments. Den Ausdruck „mit Sicherheit“ würde deutschlandweit kein einziger seriöser Schriftsachverständiger gebrauchen. Aus Sicht von Verteidiger Zurawel genügt diese „hohe Wahrscheinlichkeit“ nicht für eine Verurteilung. Er traktiert den Gutachter über eine Stunde mit Fragen. Kostprobe: Wie viele einzelne Großbuchstaben in Blockschrift enthalten die Vergleichsproben?

Der Prozess wird fortgesetzt.

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Jetzt mit Wahlverteidiger: Dem mutmaßliche Testamentsfälscher steht nun neben Pflichtverteidiger Dominic Kriegel auch Anwalt Adam Zurawel aus Nürnberg (links) zur Seite. Foto: Christine Ascherl