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Verhandlung wegen Kindstötung: Angeklagter beschuldigt Mutter

Weiden. Der erste Verhandlungstag im Prozess um den Tod des 9-jährigen Maximilian K. beginnt ungewöhnlich. Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin beantragt gleich zu Beginn der Verhandlung den Ausschluss der Öffentlichkeit. Danach verliest […]

Weiden. Der erste Verhandlungstag im Prozess um den Tod des 9-jährigen Maximilian K. beginnt ungewöhnlich. Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin beantragt gleich zu Beginn der Verhandlung den Ausschluss der Öffentlichkeit. Danach verliest […]
In einer Erklärung beschuldigt der Angeklagte die Mutter des Kindes

Verhandlung wegen Kindstötung: Angeklagter beschuldigt Mutter

Weiden. Der erste Verhandlungstag im Prozess um den Tod des 9-jährigen Maximilian K. beginnt ungewöhnlich. Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin beantragt gleich zu Beginn der Verhandlung den Ausschluss der Öffentlichkeit. Danach verliest er eine Erklärung seines Mandanten. Der behauptet, Maximilian K.s Mutter hätte ihm die Verletzungen zugefügt. 

Von Yvonne Sengenberger

Verhandlung Maximilian K.
In einer Erklärung beschuldigt der Angeklagte die Mutter des Kindes.

Darüber wird auch erst einmal ohne die Öffentlichkeit diskutiert. Laut Verteidiger Ulrich Dost-Roxin seien die persönlichen Interessen des Angeklagten Oliver H. größer als das öffentliche Interesse. Dieser Antrag wurde aber abgelehnt.

Nach der Verlesung der Anklageschrift, in der dem Angeklagten Oliver H. vorgeworfen wird, den damals neun Jahre alten Sohn seiner befreundeten Nachbarin Manuela K. getötet zu haben, ließ Oliver H. durch seinen Anwalt Ulrich Dost-Roxin eine Erklärung verlesen. Darin erzählt der Angeklagte von der Zeit, nachdem Maximilian in seiner Obhut war. Der Junge habe ihn immer wieder aufgefordert, die Mama aus der Reha zurückzuholen. Wenn er es verneint habe, habe Maximilian gebettelt, habe sich selbst gewürgt, den Kopf auf den Boden geschlagen oder verweigert aufzuessen. Es stimme, dass der Angeklagte den Schüler Strafarbeiten habe schreiben lassen. Allerdings habe er nie länger als eine halbe Stunde schreiben müssen. Länger hätte der Junge, der an ADHS litt, es nicht ausgehalten sich zu konzentrieren und still zu sitzen.

Auch gab der Angeklagte zu, den Neunjährigen geschlagen zu haben. Allerdings nie mit der Faust und auch hätte er ihm keine Schmerzen zufügen wollen. Er habe dem Kind mit der flachen Hand lediglich eine „Watsch’n“ verpasst. Manchmal habe er Maximilian auch abgewatscht, um ihn zur Vernunft zu bringen. Dabei schilderte der Anwalt Dost-Roxin im Namen seines Mandanten einen speziellen Vorgang: „Maximilian saß auf dem Boden meiner Wohnung und spielte Lego. Als ich den Raum betrat, begann er sich zu würgen. Er hörte auch nicht auf, als ich ihn dazu aufforderte. Deswegen griff ich seine Arme, zog ihn nach oben und setzte ihn auf’s Sofa. Dort verpasste ich ihm zwei Watsch’n. Danach weinte Maximilian. Aber nicht aus Schmerz, sondern weil er über mein Handeln erschrocken war.“

Für Maximilian sei Oliver H. der „Böse“ gewesen, wegen dem seine Mutter nicht zu Hause war. Deswegen habe sich der Bub in den ersten zwei Wochen auch so extrem verhalten. Und deswegen habe er dieses Verhalten auch nur in Gegenwart des Angeklagten gezeigt.

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Verhandlung Maximilian K.

Was am Tatabend geschah – Aus Sicht von Oliver H.

Gegen Ende seiner Erklärung, schildert der 34-Jährige den Abend, an dem er das Kind so verprügelt haben soll, dass es an den Verletzungen starb. Er wäre an diesem Tag mit seinem eigenen Sohn, der auch Maximilian heißt, bei einer Bekannten gewesen. Dort habe ihn Manuela K. kontaktiert. Er solle sofort nach Hause kommen. Sie kenne den Code zu seiner Wohnung nicht und wolle Maximilian herausholen. Als er dort eintraf, hätte sich Maximilian in seiner Wohnung im Badezimmer eingeschlossen. Der Junge habe sich geweigert zurück zur Mutter zu gehen, denn dort müsse er Strafarbeit schreiben und sie hätte ihm weh getan. Manuela K. hätte als er eintraf gerade ein kaputtes Whiskey-Glas vom Boden aufgehoben. Was mit dem Glas passiert war, habe sie ihm nicht erzählen wollen.

Später am Abend, als er vom Rauchen zurück in die Wohnung ging, habe er Schmerzensschreie von Maximilian aus der Wohnung seiner Nachbarin gehört. Sein eigener Sohn war da schon im Bett. Er sei hineingegangen und habe Manuela K. und Maximilian im Bad gesehen. Sie habe den Jungen mit viel zu heißem Wasser abgebrüht und ihm den Duschkopf auf den Kopf gehauen. Der Angeklagte habe ihr den Duschkopf aus der Hand gerissen und sie dann damit geschlagen. Dann sei sie aus dem Bad gegangen. Maximilian musste sich übergeben. Er sollte dann sein Erbrochenes wegmachen. Dies tat er mit den bloßen Händen. Danach habe der Angeklagte zusammen mit dem Jungen dessen Bettzeug geholt und Maximilian habe sich auf dem Sofa in der Nachbarwohnung hingelegt. Die Mutter sei auf der Treppe gesessen und habe sich Vorwürfe gemacht.

“Das hätte nicht passieren dürfen“ – “Es war ein Unfall“ – „Maximilian ist ausgerutscht“

soll sie gesagt haben. Der Angeklagte glaubt, sie habe einfach die Beherrschung verloren. Sie sei überfordert gewesen. Ihr Kind habe sie vorher noch nie geschlagen.

Bilder von Verletzungen verschickt

Warum es dem Angeklagten nicht in den Sinn kam, den Jungen ins Krankenhaus zu bringen, konnte er nicht erklären. „Ich habe keine Verletzungen gesehen“, berichtet Oliver H. in der Verhandlung. Auch konnte er nicht erklären oder sich nicht mehr erinnern, warum er zwei Bekannten Bilder von Maximilians Verletzungen geschickt hatte. Die blauen Flecken und eine Beule die auf den Bildern zu sehen sind stammen von einem Aufenthalt in Marktschwaben. Was dort genau passiert ist, wisse man bis heute nicht.

In wenigen Minuten geht es weiter. Morgen soll die Mutter des Opfers verhört werden.