Vom Lagerfeuer in den Schwurgerichtssaal: 21-Jähriger ruiniert im Rausch sein Leben

Vom Lagerfeuer in den Schwurgerichtssaal: 21-Jähriger ruiniert im Rausch sein Leben
Irgendwie erinnern die Protagonisten des aktuellen Prozesses am Landgericht Weiden an einen Eberhofer-Krimi. In breitem Niederbayerisch berichten die Beteiligten von jenem Wochenende im Juni 2025 in der Oberpfalz. Die Kolpingjugend aus einer Stadt jenseits der Donau hatte sich zu einem Wochenende im Franz-Ettenreich-Haus bei Pressath einquartiert.
Bierkastllauf, Zoiglbesuch und Lagerfeuer
Bierkastllauf, Zoiglbesuch und Lagerfeuer. Das war der Plan. 18 Männer und eine Frau, deren Freund einer der Organisatoren war. Es kam zu Streit und Eifersüchteleien. Am dritten Abend sah der 21-Jährige rot. Unter dem Eindruck jeder Menge „Jacky Cola“ stach er einem Kumpel mit einem Einhandmesser mitten ins Herz. Dann griff er die Freundin an, die sich losreißen konnte.
Soweit die Fakten. Was im elf Meter hohen Schwurgerichtssaal als Damoklesschwert über dem jungen Mann schwebt, ist die rechtliche Einordnung. Oberstaatsanwalt Peter Frischholz hat einen versuchten Totschlag und einen versuchten Mord angeklagt. Vorsitzender Richter Markus Fillinger zieht sogar zweifachen versuchten Mord in Betracht, so sein rechtlicher Hinweis.
Verteidiger Rouven Colbatz setzt am Mittwoch alles daran, in den Bereich von Körperverletzungsdelikten zu kommen. „Zu keinem Zeitpunkt hatte mein Mandant die Absicht, einen der Geschädigten zu töten.“ Die Beziehung zur Freundin sei toxisch gewesen, woran diese nicht ganz unbeteiligt gewesen sei. Colbatz wiederholt den Vorwurf, dass die Frau den Angeklagten im Lauf der Beziehung körperlich attackiert habe (was sie abstreitet).
Frau schlug sich selbst k. o.
Colbatz zieht auch einen bizarren Vorfall von einem Volksfest 2025 hervor. Um einen Streit zu beenden, zog sich die junge Frau selbst eine Flasche über den Kopf. Die Bürokraft hat den Vorfall im Zeugenstand selbst erzählt: „Ich hab ziemlich vui bliad.“ Sie habe stark geblutet und sei bewusstlos gewesen. Sie bestätigte auch den Dauer-Zoff mit dem Angeklagten: „Wenn mir bsuffa waren, ham mir oft g’strittn.“
So wird es auch von der Jugendfreizeit geschildert. Laut Colbatz kam es vor der Tat zu einem Streit beim Einkauf für die Jugendfreizeit. Ihr Vorwurf: Es seien zu wenig alkoholfreie Getränke gekauft worden. Sie habe ihn als „Ja-Sager“ seines Freundes bezeichnet, nicht in der Lage zur eigenen Meinung. „Das löste bei ihm großen Zorn aus“, erklärt Verteidiger Colbatz. Als er am Lagerfeuer sah, dass sie seine WhatsApp-Nachrichten herumzeigt, habe er sich zunehmend ausgeschlossen gefühlt.
Beide Elternpaare fuhren nachts zum Tatort
Erst recht, als er merkte, dass er eingeparkt worden war. Die Freunde hatten sein Auto so zugestellt, dass er in seinem Rausch nicht wegfahren konnte. Daraufhin rammte er mehrere Pkw. Es hagelte Vorwürfe und Beschimpfungen. Da sei bei ihm „der Schalter gefallen“, so der O-Ton des Angeklagten. Er erinnert sich an eine Art Schläge, die er dem Kumpel verpasst habe. Das Messer habe er wohl in der Hand gehabt, weil er bei Nervosität gern mit etwas herumspiele. Erst als er schon am Boden fixiert war und das Chaos um sich herum wahrnahm, habe er den Ernst der Lage kapiert.
Unfreiwillig “live” dabei waren die Eltern des jungen Paares – 160 Kilometer südlich. Die Mutter der Freundin hatte am späten Samstagabend die Eltern des Angeklagten herausgeklingelt. Ihre Tochter hatte ihr beleidigende WhatsApp weitergeleitet. Man rief sie am Handy in Pressath an. Während des Gesprächs fiel der Satz: „Jetzt hat der ein Messer!“ Der Vater des Angeklagten beschreibt, wie seine Frau sofort anfing zu weinen und sagte: „Spinnt der? Der wirft sein Leben weg.”
Die beiden Elternpaare ließen alles liegen und stehen. Sie fuhren in einem Pkw sofort nach Altendorf bei Pressath. Als sie zwei Stunden später am Ettenreich-Haus ankamen, hielt sie die Polizei auf: „Sie steigen hier nicht aus. Das ist ein Tatort.” Als sie sich dem Leiter der Mordkommission als Eltern der beiden vorstellten, habe er sie entsetzt angesehen: „Sie sind miteinander da?“
Der Eindruck: zu viel Bier zur Brauchtumspflege
Oberstaatsanwalt Frischholz erkundigt sich nach der Situation der Eltern. Der Vater antwortet: “B’schissn, auf guad Deitsch g’sagt.” Seiner Frau gehe es noch viel schlechter. Auf die Frage, ob die Tat die Familie zerstört habe, sagt er: „Zerstört wurde sie nicht – im Gegenteil, sie ist stärker geworden.“ Die Familie habe viel Unterstützung erfahren, vom Arbeitgeber und aus dem Freundeskreis. Trotzdem sei das alles „brutal belastend“.
Der Angeklagte hat nach wie vor seinen Arbeitsvertrag bei einem großen bayerischen Automobilhersteller. Er ist Kfz-Mechatroniker mit sehr gutem Verdienst. Ohnehin: Das sind alles tolle junge Leute mit guten Berufen. Das Problem ist der Alkohol. Zu viel Bier bei der Brauchtumspflege. Richter Markus Fillinger hat es am ersten Prozesstag gut beschrieben: „Dem einen sinkt der Kopf nach vorne, wenn er zu viel trinkt. Andere werden aggressiv.“
Vater sagt: „Ein Saufverein“
Sowas kommt nicht von heute auf morgen. “Viel Party, viel Alkohol”: Der Vater führte nach eigenen Angaben viele Diskussionen mit dem Sohn. „Auch darüber, dass die Kolpingjugend nur ein Saufverein ist.“ Phasenweise habe der Sohn weniger getrunken, dann wieder mehr. Eiserne Regel in der Familie ist, sich nicht betrunken ans Steuer zu setzen. Also fuhr der Vater „Taxi“ für den Sohn und dessen Freundin. Der 57-Jährige war darüber nicht sonderlich begeistert: „Ich habe gesagt: Leute, ihr seid zu zweit, ihr habt beide den Führerschein, da kann sich doch einer zammreißen.“
Er macht keinen Hehl aus seiner Antipathie gegenüber der jungen Frau. Ihre erste Sorge am Tatabend habe ihrer Verletzung am Ellbogen gegolten. Sie könne damit nicht zum Reiten. Er habe sich schon stark gewundert. „Wenn das deine Sorgen sind…“ Auch die 22-Jährige ist am zweiten Prozesstag im Gerichtssaal. Sie ist Nebenklägerin. Gut 30 Zuhörer aus Niederbayern verfolgen die Verhandlung.
Fünf Millimeter vom Tod entfernt
Für den Kumpel, den das Messer ins Herz traf, hätte der Streit im Suff tödlich enden können. Daran lässt die Rechtsmedizinerin aus Erlangen keinen Zweifel. Die Herzkammer war auf zwei Zentimeter durchtrennt. Der Schnitt endete fünf Millimeter neben einem Ast der Herzschlagader. Der 17-Jährige musste 15 Minuten wiederbelebt werden. Das Klinikum Weiden verlegte ihn nach dem CT sofort an die Universitätsklinik weiter, wo er notoperiert wurde. All das zusammen hat dem Azubi das Leben gerettet.
Die Herzklappe wurde in einer weiteren Operation rekonstruiert. Vor Gericht sagte der 17-Jährige aus, sich an die Tat nicht mehr erinnern zu können. Gesundheitlich habe er keine Beschwerden, manchmal ein Stechen. Die Rechtsmedizinerin meinte, dass Spätfolgen heute noch nicht absehbar seien. „Das ist jetzt im Moment dicht. Aber ob das dicht bleibt?“





