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Zoll deckt illegale Beschäftigung im Landkreis Regensburg auf

Regensburg. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckte einen 51-jährigen Moldauer auf, der über ein Jahr ohne Aufenthaltstitel in einer Gießerei arbeitete. Das Amtsgericht Amberg verurteilte ihn zu vier Monaten Haft auf Bewährung.

Regensburg. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckte einen 51-jährigen Moldauer auf, der über ein Jahr ohne Aufenthaltstitel in einer Gießerei arbeitete. Das Amtsgericht Amberg verurteilte ihn zu vier Monaten Haft auf Bewährung.
Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung, Foto: Jürgen Schätzlein

Zoll deckt illegale Beschäftigung im Landkreis Regensburg auf

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) am Standort Weiden des Hauptzollamts Regensburg führten zur Aufdeckung der unerlaubten Beschäftigung eines 51-Jährigen, der über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachging. Das Amtsgericht Amberg verurteilte den Mann rechtskräftig wegen unerlaubten Aufenthalts zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, deren Vollstreckung für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

FKS deckt unerlaubte Beschäftigung auf

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens stellten Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Weiden fest, dass eine tschechische Firma im Rahmen eines Werkvertrags mit einer Eisengießerei im Landkreis Regensburg drittstaatsangehörige Arbeitskräfte zum Reinigen und Schleifen von Metallgussteilen einsetzte. Dabei ergaben sich Hinweise, dass mehrere Beschäftigte nicht über den erforderlichen Aufenthaltstitel verfügten, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigte.

Aufenthaltsstatus und Beschäftigungszeitraum

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der 51-Jährige den Zollbeamten zwar einen erst ab Dezember 2023 gültigen rumänischen Reisepass vorlegte, jedoch bereits vom 1. Dezember 2022 bis zum 20. Dezember 2023 in Deutschland beschäftigt war. Während dieses Zeitraums besaß er ausschließlich die moldauische Staatsangehörigkeit und verfügte nicht über den erforderlichen Aufenthaltstitel, der ihn zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigte.

„Die Bekämpfung illegaler Beschäftigung umfasst auch die Einhaltung der aufenthaltsrechtlichen Vorschriften. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft deshalb im Rahmen ihrer Kontrollen und Ermittlungen auch, ob die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Deutschland vorliegen“, betont Leitender Regierungsdirektor René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.

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