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Zugbegleiterin in Weiden attackiert – Täter ruft Nazi-Parolen

Weiden. Ein 55-jähriger Mann soll in einem Regionalexpress eine Zugbegleiterin beleidigt und mit dem Ellenbogen gegen die Rippen gestoßen sowie mehrfach "Sieg Heil" gerufen haben. Die Bundespolizei nahm ihn fest.

Weiden. Ein 55-jähriger Mann soll in einem Regionalexpress eine Zugbegleiterin beleidigt und mit dem Ellenbogen gegen die Rippen gestoßen sowie mehrfach "Sieg Heil" gerufen haben. Die Bundespolizei nahm ihn fest.
Foto: Bundespolizei

Zugbegleiterin in Weiden attackiert – Täter ruft Nazi-Parolen

Am 28. Oktober 2026 kontrollierte eine Zugbegleiterin im Regionalexpress RE 41 zwischen Weiden und Weiherhammer den Fahrschein eines 55-jährigen Mannes, der von Neustadt/WN in Richtung Nürnberg unterwegs war. Der 55-jährige Mann führte weder ein gültiges Ticket noch Ausweisdokumente mit. Als die Mitarbeiterin seine Personalien feststellen wollte, reagierte er aggressiv und beleidigte sie mit einer vulgär-sexistischen Äußerung. Daraufhin entfernte sich die Zugbegleiterin und suchte Unterstützung bei einem Kollegen, während der Mann ihr durch den Zug folgte und dabei zweimal eine verbotene nationalsozialistische Parole rief.

Festnahme nach körperlichem Angriff und mehreren Ermittlungsverfahren

Am Haltepunkt Weiherhammer schlossen die beiden Zugbegleiter den Mann von der Weiterfahrt aus und die Lage eskalierte erneut. Der 55-Jährige stieß die Zugbegleiterin mit dem Ellenbogen gegen die Rippen und schubste sie. Anschließend meldete die Geschädigte den Vorfall der Bundespolizei in Weiden, woraufhin eine Streife umgehend eine Fahndung einleitete und den Tatverdächtigen wenig später im Bereich Weiherhammer antraf. Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest und brachten ihn zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle nach Weiden.

Bei der Bundespolizei laufen Ermittlungen gegen den Mann wegen des Verdachts der Körperverletzung (§ 223 StGB), der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB), der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) sowie des Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB). Die Dienststelle in Weiden bearbeitet die Verfahren und prüft mögliche weitere Maßnahmen. Anschließend entscheidet die Staatsanwaltschaft über mögliche Anklagen auf Grundlage der Ermittlungen.

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